Verzeichnis von Eiden, erbracht durch einen Mann und seine Eidhelfer auf das Urteil von Männern guten Leumunds hin, dass dieser einen anderen Mann, der ihn in räuberischer Absicht überfallen hatte, in Selbstverteidigung getötet hatte.
NIEDERSCHRIFT EINES EIDES1 Es handelt sich um die Fortsetzung und den Abschluss des Verfahrens aus
Niederschrift eines Eides, dass der Soundso an dem Ort, der Soundso heißt, die Kirche Soundso betrat, um in Anwesenheit des Amtmanns2 Als iudex konnten in der fränkischen Zeit Amtsträger aller Art bezeichnet werden, die Herrschafts- oder Disziplinarakte ausübten. Vgl. dazu
Der Eidleister6 Das Partizip iuratus wird hier synonym zu iurator gebraucht. sprach: „Bei diesem heiligen Orte und der Ehrfurcht vor Gott: Als ich in für mich üblicher Weise meines Weges kam, überfiel mich der schon genannte verstorbene Soundso am Soundso genannten Ort in böser Art und schlug mich grün und blau und fügte mir Blessuren zu und stand bereit, um an mir Raub und heimtückischen Totschlag zu verüben, und versuchte mir meine Habe zu rauben und wegzunehmen. Und ich erschlug ihn in dem von ihm begonnenen Zwist und während eines von ihm verursachten Tumultes7 Beim Hapaxlegomenon movita handelt es sich um eine ebenfalls aus movere abgeleitete Nebenform zu motus, die auch dem altfranz. meute „Aufruhr“ zugrunde liegt, vgl. dazu
In gleicher Weise schworen nach ihm gemäß dem, was ihm als Urteil auferlegt war, auch Zeugen9 Die Eidhelfer dienten durch ihr Wissen oder den durch sie ausgeübten sozialen Druck der Unterstreichung der Glaubwürdigkeit des Schwörenden. Zumeist finden sich 2, 3, 6, 7 oder 12 (oder eine Multiplikation einer dieser Zahlen) Personen in dieser Rolle, wobei das Gewicht des geleisteten Eides mit der Zahl der Eidhelfer zugenommen zu haben scheint. Vgl. dazu
Dies sind jene, die diesen Eid vernahmen und mit ihren Händen unten bestätigten:
...10 Im ursprünglichen Dokument scheint sich eine Zeugenliste angeschlossen zu haben.