Vertrag in doppelter Ausfertigung über die mittels
VERTRAG1 Im römischen Recht diente pactum zur Bezeichnung formloser Vereinbarungen unterschiedlichsten Inhalts. Vgl.
Was auch immer man freilich unter Verwandten2 Während propinquus in der Antike den Verwandten allgemein bezeichnete, verengte sich im frühen Mittelalter die Bedeutung zunehmend auf den Bluts- und Schwiegerverwandten bis zum dritten Grad. Vgl. dazu
Wenn aber irgendwann einmal irgendeiner von denselben oder deren Erben dies zu verändern wünscht oder mehr, als er erhielt, fordern oder an sich nehmen will, muss er seinem Partner, der dies hier vollständig einhielt, soundsoviele Pfund Gold, an Silber soundsoviele Pfund,17 Zur Frage des Verhältnisses von libra und pondus sowie von Gold und Silber in frühmittelalterlichen Poenformeln
[Gegeben] samt einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung.18 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;