Königliche Anordnung an einen Grafen auf Klage eines Getreuen (1) zur Prüfung eines Streitfalles desselben mit einer aus dem Gau des Grafen stammenden Person um Grundeigentum, (2) zur Entschädigung des Klägers durch den Beklagten oder (3) zur Vorführung des Beklagten mit Beweisen nach Bürgennahme vor den König zu einem bestimmten Zeitpunkt.
ANHÖRUNGSURKUNDE1 Bei audient(i)alis handelt es sich um ein nachklassisches Adjektiv, das entsprechend der lateinischen Wortbildungsmöglichkeiten aus audientia „Vermehmung“, „Anhörung“ abgeleitet wurde.
König Soundso an den vir illuster2 Zwei jüngere Fassungen des Marculf-Materials (P16, Ko2) beziehen den Titel des vir illuster eindeutig auf den König (Ko2: Ille rex uir inluster illo comite; P16: Ille rex uel inluster illo comite) und folgen damit bereits der karolingischen Konvention. Graf Soundso.
Unser Getreuer Soundso kam mit der Gnade des Herrn in unsere Gegenwart und legte der Milde unserer Herrschaft dar, dass der Soundso, ein Einwohner eures Gaus, demselben sein Land an dem Soundso genannten Ort mit Gewalt3 Bei fortia handelt es sich um ein neugebildetes feminines Abstraktum auf -ia aus dem Adjektiv fortis „stark“ bzw. „kräftig“ und wird hier wie ein violentia gebraucht. Die fortia lebt u.a. im (alt-)französischen force weiter. Derartige Ableitungen sind keineswegs selten und wurden wie im Falle von fortia noch durch eine gleichlautende im Neutrum Plural Form legitimiert. Zu den neugebildeten Abstrakta auf -ia vgl.