Einsetzung eines Grafen
VIII URKUNDE FÜR DAS AMT EINES HERZOGS, EINES PATRICIUS ODER EINES GRAFEN
Man lobt königliche Milde insbesondere ausdrücklich dafür, dass innerhalb des ganzen Volkes bei Personen nach Güte und Wachsamkeit geforscht wird, und sie sich nicht einfach anschickt, irgendjemandem eine amtliche Würde anzuvertrauen, bevor nicht [dessen] Treue und Tüchtigkeit geprüft wurden.
Nachdem wir uns also von deiner Treue und deiner Tauglichkeit überzeugt haben, haben wir Dir daher die Ausübung des Grafenamts1 Die Form comitia ist ein neugebildetes Abstraktum zu comes („Graf“). Inwieweit dabei das Pluralwort comitia (eigentlich n. Plural zu comitium „Platz für die Volks-/Wahlversammlung“) „Volksversammlung“ im Sinne der „Gerichtsversammlung“ also des Grafengerichts gedanklich noch eine Rolle spielt ist nicht klar. Zur Abstraktbildung auf -ia allgemein vgl.