Königliches Begleitschreiben für einen
XX FÜR EINE TEILUNG, BEI DER FÜR DEN KÖNIG EIN ABGESANDTER TEIL- NEHMEN SOLL
Freilich soll auch die Teilung und gleichmäßige Verteilung1 Die exsequatio = exaequatio (verstärktes aequatio) wörtlich eigentlich „Gleichmacherei“ beschreibt hier die gleichmäßige Verteilung einer zuvor in einzelne Teile zerlegten (divisio) Sache. des Eigenguts des Soundso – oder des Feldes des Soundso2 Die Formen lui und illo sind jeweils Dativ und zeigen den Besitz an. Die Form lui ist eine dem Sprechlatein entnommene Variante von illi, die unter anderem im Französischen als Personalpronomen fortlebt. Möglicherweise hat der Verfasser die Form hier absichtlich gewählt, um eine deutlichere Abgrenzung zu ermöglichen. Zur Form lui für illi
Wir haben als unseren Abgesandten, den vir illuster Soundso zu dem Zweck entsandt5 P12 hat lediglich dixisse, was in diesem Zusammenhang wohl am ehesten mit „ernennen“ zu übersetzen wäre, die übrige Überlieferung hat jedoch geschlossen direxisse, was im Kontext der Urkunde deutlich plausibler erscheint. Offenbar ist bei P12 das -re- ausgefallen., dass er es unter ihnen gleichmäßig verteile. Deswegen bestimmen und befehlen wir mit der vorliegenden Verordnung, dass ihr denselben in dieser Angelegenheit empfangen sollt, und dass einem jeden von ihnen der gebotene Anteil6 Das debita porcionem steht hier für ein debita portio, das Eintreten der lateinischen Akkusativform als Nominativ ist eine typische Erscheinung bei der Ausbildung der romanischen Sprachen. gerecht zugemessen wird und die Streitsachen zu einem Zehntel dem Soundso gehören7 Jede der der älteren Handschriften überliefert eine andere Lesart: P12 hat suntellitis, Le1 sunt elites, P16 sunt ellitis. Anzusetzen ist wohl die Form sunt elites bzw. ellitis, wobei es sich offenbar um ein pleonastisch verstärktes litis = lites (von lis „Streitsache“) handelt.