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Übertragung (traditio) verschiedener Güter zur Hochzeit

Übertragung (traditio) verschiedener Güter gemäß römischem Gesetz vor dem Hochzeitstag durch einen Mann an einen Boten in Vertretung seiner Braut.

ÜBERTRAGUNG

Da es bei vielen allgemeine Bekanntheit genießt, dass ich, der Soundso, mich mit einem Mädchen namens Soundso mit Zustimmung der Eltern und unserer Freunde rechtmäßig verlobt habe und mich entschlossen habe, ihr vor dem Hochzeitstag etwas von meiner Habe zu schenken, gefiel es mir daher, dass ich dem Boten namens Soundso desselben Mädchens über dieselbe Habe eine Übertragung und Besitzeinweisung von Örtlichkeiten gemäß römischem Gesetz ausfertigen sollte. Dies tat ich so auch. Ich übertrage ihm alsoes ist bekannt, dass ich es übertrugeinen Ort, eine Besitzung aus meinem Eigentum, der Soundso heißt und im Gau Soundso liegt, samt Ländereien, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien und dem Übrigen, was folgt ... Gold, Silber und Kleidung. Dies alles, was Dir, oh Soundso, oben schon genannt wurde, übertrage ich Dir an meiner Verlobten statt, damit es zum Zeitpunkt unserer Hochzeit in die Verfügungsgewalt meiner schongenannten Verlobten übergehe, auf dass sie es nach der Ordnung des Gesetzes halte und besitze.

Und falls ich irgendetwas in Bezug auf diese Übertragung bestreiten werde, muss ich an das Vermögen desselben Mädchens soundsoviele solidi bezahlen, und diese Übertragung soll festen Bestand haben.