Übertragung (
ÜBERTRAGUNG1 Im römischen Recht bezeichnet die traditio die zumeist öffentlich vollzogene, formfreie Übergabe einer Sache durch den Eigentümer zum Übereignungszweck. Im frühen Mittelalter scheint sie konstitutiver Bestandteil der Eigentumsübertragung gewesen, jedoch häufig bei Kaufverträgen mit der Zahlung des Preises zusammengefallen und nicht mehr beurkundet worden zu sein. Vgl. dazu
Da es bei vielen allgemeine Bekanntheit genießt, dass ich, der Soundso, mich mit einem Mädchen namens Soundso mit Zustimmung der Eltern und unserer Freunde rechtmäßig verlobt habe und mich entschlossen habe, ihr vor dem Hochzeitstag etwas von meiner Habe zu schenken, gefiel es mir daher, dass ich dem Boten namens Soundso desselben Mädchens über dieselbe Habe eine Übertragung2 Im römischen Recht bezeichnet die traditio die zumeist öffentlich vollzogene, formfreie Übergabe einer Sache durch den Eigentümer zum Übereignungszweck. Im frühen Mittelalter scheint sie konstitutiver Bestandteil der Eigentumsübertragung gewesen, jedoch häufig bei Kaufverträgen mit der Zahlung des Preises zusammengefallen und nicht mehr beurkundet worden zu sein. Vgl. dazu
Und falls ich irgendetwas in Bezug auf diese Übertragung bestreiten werde, muss ich an das Vermögen desselben Mädchens soundsoviele solidi bezahlen, und diese Übertragung soll festen Bestand haben.