Sühnegabe
URKUNDE FÜR EIN MÄDCHEN VON DEMJENIGEN, DER DASSELBE GEGEN DESSEN WILLEN VERSCHLEPPT HABEN SOLL1 Die Überschrift der Formel steht im Widerspruch zu ihrem Inhalt, der die Handlung gegen den Willen der Eltern unterstreicht, den Willen der jungen Frau aber nicht weiter thematisiert. Im römischen Recht hatte die Zustimmung der Frau lediglich Auswirkung auf ihre eigene Position. Hatte sie der Entführung zugestimmt, galt sie als Mittäterin und wurde wie der Entführer selbst mit dem Tode bestraft, hatte sie nicht zugestimmt, sich der Entführung aber auch nicht ausreichend wiedersetzt, konnte sie das Erbrecht an ihren Eltern verlieren (
Solange die Väter unter den Kindern des Hauses2 Beim filius familias bzw. der filia familias handelte es sich nach römischem Recht um Nachkommen, die noch unter der Gewalt des pater familias standen; vgl. dazu
Daher ich, in Gottes Namen der Soundso:
Meine allersüßeste Braut Soundso, da ich Dich auch ohne Einwilligung deiner Eltern durch das Verbrechen des Frauenraubs4 Mit dem Begriff raptus wurde bereits im römischen Recht die Entführung einer Frau mit dem Ziel einer Eheschließung bezeichnet. Diese Entführung erfolgte nicht immer gegen den Willen der Frau, immer jedoch gegen den Willen der die Muntgewalt über die Frau innehabenden parentes. Auf einen raptus hin geschlossene Ehen wurden wegen der fehlenden Zustimmung der parentes nicht anerkannt. Die Entführung konnte dabei auch dazu dienen, sozialen Druck auf die parentes auszuüben, einer Ehe zuzustimmen. Vgl. dazu
Und falls es jemanden geben sollte, sei es entweder ich selbst oder sonst irgendjemand13 Die (maskuline) Rekompositionsform quislibet (aus quilibet, quis) wird sehr häufig auch für feminine Substantive verwendet, dazu