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Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft an die Ehefrau nach Frauenraub

Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft durch einen Mann an seine Braut, nachdem er diese entführt und mit ihr ohne Einwilligung der Eltern die Ehe geschlossen hatte, anschließend wegen Frauenraubes belangt worden war, sich jedoch auf Vermittlung von Priestern und Männern guten Leumunds ausgesöhnt hatte.

URKUNDE FÜR EIN MÄDCHEN VON DEMJENIGEN, DER DASSELBE GEGEN DESSEN WILLEN VERSCHLEPPT HABEN SOLL

Solange die Väter unter den Kindern des Hauses leben, dürfen diese sich ohne deren Zustimmung nicht rechtmäßig durch Heirat verbinden, doch Zusammengebrachtes soll man nicht lösen.

Daher ich, in Gottes Namen der Soundso:

Meine allersüßeste Braut Soundso, da ich Dich auch ohne Einwilligung deiner Eltern durch das Verbrechen des Frauenraubs mit mir in der Ehe verband, war ich deswegen in Lebensgefahr geraten, doch weil Priester und Männer guten Leumunds vermittelnd eingriffen, behielt ich mein Leben. Daher gebührte es sich für mich, Dir mit diesem Sühneschreibenoder falls es so passt: [dieser] Abtretungetwas von meiner Habe zusichern zu müssen. Dies tat ich so auch. Es handelt sich um einen Ort namens Soundso, der im Gau Soundso liegt, samt Ländereien, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien, Freigelassenen, Weinbergen, Wäldern, Wiesen, Weiden, fließenden und stehenden Gewässern, der beweglichen und der unbeweglichen Habe. Samt allem oben Dargelegten und was dazugehört und in aller Gänze übertrage ich alles, was ich dort zum gegenwärtigen Zeitpunkt besitze, aus meinem rechtmäßigen Vermögen in deine Gewalt und Herrschaft, auf dass Du in allen Belangen die uneingeschränkte und allerfesteste Macht dazu hast, was auch immer Du vom heutigen Tage an damit künftig tun willst.

Und falls es jemanden geben sollte, sei es entweder ich selbst oder sonst irgendjemand, der es wagt, gegen dieses Schreiben irgendeinen Widerstand zu leisten oder Schliche zu betreiben, soll er das, was er fordert, nicht erreichen und darüber hinaus muss er demjenigen gegenüber, dem er den Rechtsstreit aufbürdet, soundsoviele solidi bezahlen; und dieses Schreiben soll festen Bestand haben.