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  • fol.226r-226v: Tours Capitulatio

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  • fol.227r-228r: Tours 1

    Schenkung eines Landguts an die Kirche des heiligen Martin mit Rückleihe

    Schenkung eines Landguts durch eine Person an die Kirche des heiligen Martin unter der Bedingung der sofortigen Rückleihe desselben als beneficium bis zum Lebensende des Schenkers, mit verschiedenen Arengen.

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  • fol.228r: Tours 2

    Mandat zur Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

    Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die gesta municipalia eintragen zu lassen.

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  • fol.228r-228v: Tours 3

    Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

    Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia von Tours durch einen per Mandat beauftragten vir venerabilis.

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  • fol.228v-229r: Tours 4

    Übertragung eines Landguts

    Übertragung eines Landguts durch eine Person an ihren Getreuen, bestätigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.229r-229v: Tours 5

    Verkauf von Grundeigentum

    Verkauf von Grundeigentum durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.229v-230v: Tours 6

    Übertragung (oblegatio) von Grundeigentum unter sofortiger Rückleihe

    Verpflichtung von Grundeigentum durch einen Mann an einen Herrn unter sofortiger Rückleihe desselben bis an sein Lebensende, nachdem derselbe Mann dem Herrn zuvor Grundeigentum verkauft und umgehend zum Nießbrauch zurückerhalten hat.

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  • fol.230v-231r: Tours 7

    Prekarie gegen jährliche Abgabe

    Prekarie eines Mannes an den Leiter einer Kirche über ein von ihm gegen eine jährliche Abgabe zum jederzeit widerrufbaren Nießbrauch erhaltenes Landgut.

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  • fol.231r-231v: Tours 8

    Verkauf von Grundeigentum

    Verkauf eines Feldes oder Weinberges durch einen Mann an einen Anderen, vorbehaltlich von Rechten der Kirche an diesem Grund.

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  • fol.231v: Tours 9

    Verkauf eines Sklaven

    Verkauf eines Sklaven durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.231v-232r: Tours 10

    Verkauf seiner selbst

    Selbstverkauf einer Person an einen Herrn.

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  • fol.232r-232v: Tours 11

    Verkauf eines Findelkindes

    Verkauf eines neugeborenen Findelkindes durch eine Gruppe von Armen der Kirche des heiligen Martin an einen Mann, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.232v-233r: Tours 12

    Freilassung in einer Kirche

    Freilassung eines Sklaven durch eine Person in einer Kirche in den Stand der römischen Bürger mit Zusicherung der freien Wahl des Schutzherrn, bekräftigt durch Männer guten Leumunds. (boni homines)

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  • fol.233r: Tours 13

    Schuldschein über ein Darlehen gegen Pfand

    Schuldschein über ein Darlehen für welches der Schuldner dem Gläubiger bis zur Rückzahlung nach einer bestimmten Zahl von Jahren Grundeigentum mit seinen Erträgen als Pfand überlässt.

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  • fol.233r-234r: Tours 14

    Hochzeitsgabe verschiedener Güter

    Hochzeitsgabe verschiedener Güter durch einen Mann an seine Braut, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.234r-234v: Tours 15

    Übertragung (traditio) verschiedener Güter zur Hochzeit

    Übertragung (traditio) verschiedener Güter gemäß römischem Gesetz vor dem Hochzeitstag durch einen Mann an einen Boten in Vertretung seiner Braut.

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  • fol.234v-235r: Tours 16

    Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft an die Ehefrau nach Frauenraub

    Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft durch einen Mann an seine Braut, nachdem er diese entführt und mit ihr ohne Einwilligung der Eltern die Ehe geschlossen hatte, anschließend wegen Frauenraubes belangt worden war, sich jedoch auf Vermittlung von Priestern und Männern guten Leumunds ausgesöhnt hatte.

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  • fol.235r-235v: Tours 17

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit drei Vierteln des jeweiligen Eigentums beschenkt, den vierten Teil aber den rechtmäßigen Erben vorbehält, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.235v-236r: Tours 18

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit Grundeigentum aus dem jeweiligen Eigentum zum Nießbrauch beschenkt, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.236r-236v: Tours 19

    Scheidungsdokument

    Dokument über die Scheidung eines Ehepaares, mit welchem sich die Parteien gegenseitig die völlige Handlungsfreiheit sowie Freiheit von Forderungen durch den vormaligen Ehepartner zusichern.

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  • fol.236v-237r: Tours 20

    Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten

    Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, und ihn beauftragt, selbiges in die gesta municipalia eintragen zu lassen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.237r-237v: Tours 21

    Übertragung von Grundeigentum an den Sohn oder Enkel

    Übertragung von Grundeigentum durch einen Mann an seinen Sohn oder Enkel.

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  • fol.237v-238r: Tours 22

    Verfügung von Todes wegen zugunsten von Enkeln

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher ein Mann den Kindern seiner verstorbenen Tochter den Erbteil dieser Tochter zuspricht, abzüglich der diesen bereits zugefallenen Mitgift ihrer Mutter.

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  • fol.238r-238v: Tours 23

    Adoption eines Mannes

    Adoption eines Mannes unter Ausscheidung aus der patria potestas seines leiblichen Vaters und Einsetzung desselben Mannes als Erben durch einen Mann, unter der Bedingung der Unterstützung bis ans Lebensende.

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  • fol.238v-239r: Tours 24

    Vormundschaftsurkunde

    Unterstellung eines Waisenkinds unter die Vormundschaft seines Onkels auf Weisung eines iudex provinciae unter Sicherung dessen Erbes, bezeugt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.239r-239v: Tours 25

    Teilung eines Erbes

    Teilungsvertrag zwischen zwei Brüdern über ihr elterliches Erbe.

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  • fol.239v-240r: Tours 26

    Tausch von Grundeigentum

    Tausch von Grundeigentum zwischen einem vir illuster und einem vir venerabilis.

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  • fol.240r-241r: Tours 27

    Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse nach Dokumentverlust

    Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse eines Getreuen nach Verlust der Rechtsdokumente durch Brandstiftung auf Vorlage eines Belegschreibens ausgefertigt von Männern guten Leumunds.

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  • fol.241r-241v: Tours 28

    Appennis-Urkunde

    Appennis-Urkunde für einen Mann zur Sicherung seiner Eigentumsverhältnisse nach Verlust der Rechtsdokumente durch Verfaulen in der Erde, doppelt ausgefertigt nach Vorlage eines Belegschreibens der Bewohner des Gaus in der Stadt Tours, zur öffentlichen Aushängung auf dem Marktplatz sowie zur Vorlage vor dem König oder Fürsten.

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  • fol.241v-242r: Tours 29

    Klageschrift mit Zusicherung der Übernahme der Prozesskosten

    Klageschrift eines Mannes an einen anderen für einen Streit um Eigentum (oder wegen einer Tötung) vor einer Versammlung unter Vorsitz eines vir illuster in der Stadt Tours mit der gesetzeskonformen Zusicherung, im Falle der Niederlage die Prozesskosten des Beklagten zu übernehmen und diesen wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen.

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  • fol.242r-243r: Tours 30

    Belegschreiben über einen Reinigungseid wegen Tötung in Selbstverteidigung mit Urteil zu weiterem Eid

    Belegschreiben (1), ausgefertigt von einem Amtsmann (iudex) gemeinsam mit Männern guten Leumunds nach Untersuchung des Sachverhaltes, über die Erbringung eines Reinigungseides durch einen Mann mit zwölf Eidhelfern, der einen anderen, der ihn überfallen hatte, in Selbstverteidigung erschlagen hatte; Urteil derselben, (2) dass dieser Mann in 40 Nächten mit 36 Eidhelfern in einer bestimmten Kirche erneut den Sachverhalt beschwören muss, um unbehelligt zu bleiben.

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  • fol.243r-243v: Tours 31

    Verzeichnis von Eiden

    Verzeichnis von Eiden, erbracht durch einen Mann und seine Eidhelfer auf das Urteil von Männern guten Leumunds hin, dass dieser einen anderen Mann, der ihn in räuberischer Absicht überfallen hatte, in Selbstverteidigung getötet hatte.

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  • fol.243v-244r: Tours 32

    Belegschreiben über die Verurteilung eines Paares wegen Brautraub

    Belegschreiben über eine auf einen Brautraub hin erfolgte Klage, nach welcher die sich schuldig bekennenden Beklagten gemeinsam mit vermittelnden Männern guten Leumunds dem Kläger Pfänder für eine bestimmte, noch zu erbringende Summe übergaben und nun für fünf Jahre als schuldig und verurteilt gelten.

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  • fol.244r-244v: Tours 33

    Königliche Anweisung zur Durchsetzung einer Genugtuungsleistung

    Königliche Anweisung an einen Grafen, den Beklagten in einem Streit um einen Überfall zu zwingen, dem Kläger nach dem lokalen Gesetz Genugtuung zu leisten, nachdem der Beklagte trotz Stellung von Bürgen nicht zum Gerichtstermin erschienen war.

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  • fol.244v-245r: Tours 34

    Bestätigung einer Leihe von Grundeigentum

    Bestätigungsschreiben eines Abtes an einen Mann über dessen Recht, ein von diesem an die Kirche verkauftes Land gegen eine jährliche Spende für die Beleuchtung bis an sein Lebensende zu halten.

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  • fol.245r-245v: Tours 35

    Schenkung von Todes wegen

    Schenkung eines Landguts an eine Kirche durch einen Mann unter dem Vorbehalt der Weiternutzung desselben bis an sein Lebensende.

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  • fol.245v-246v: Tours 36

    Übertragung von Grundeigentum an eine Kirche

    Übertragung von inventarisiertem Grundeigentum an eine Kirche.

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  • fol.246v-247r: Tours 37

    Verkauf von Grundeigentum an eine Kirche

    Verkauf von inventarisiertem Grundeigentum an eine Kirche.

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  • fol.247r-247v: Tours 38

    Bestätigung über die Verpflichtung von Grundeigentum

    Bestätigung eines Abtes für einen Mann, welcher der Kirche für eine Leihe von Land zum Nießbrauch Grundeigentum verpflichtet hat, welches er bis an sein Lebensende halten darf, worauf es an die Kirche fällt, und dafür der Kirche eine jährliche Spende in bestimmter Höhe für ihre Beleuchtung entrichtet.

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  • fol.247v-248r: Tours 39

    Sicherheit nach Tötung

    Sicherheit eines Mannes für einen anderen, letzteren nicht mehr für die Tötung seines Bruders oder Verwandten zu belangen, nachdem dieser Andere für diese Tat für schuldig befunden worden war und die fällige Buße (compositio) entrichtet hatte, bekräftigt von Männern guten Leumunds.

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  • fol.248r-248v: Tours 40(a)

    Urteil wegen unrechtmäßiger Eigentumsaneignung

    Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines vir venerabilis auf Klage eines Mannes gegen einen anderen Mann wegen Gütern, die dieser unrechtmäßig halte. Nach Versicherung des Beklagten, die Güter seien seit 30 Jahren im Eigentum seines Vaters oder eines Verwandten sowie seiner selbst, urteilt die Versammlung, dass der Beklagte durch gemeinsam mit Eidhelfern erbrachte Eidleistung den Eigentumsnachweis erbringen oder den Kläger entschädigen muss.

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  • fol.248v-249r: Tours 40(b)

    Verzeichnis von Eiden

    Verzeichnis von Eiden, erbracht durch einen Mann und seine Eidhelfer auf das vorangehende Urteil hin, dass dieser und seine Verwandten die umstrittenen Güter seit 30 Jahren hielten.

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  • fol.249r-249v: Tours 41

    Belegschreiben über die Anerkennung einer Klage als unrecht

    Belegschreiben über die Anerkennung einer Klage in einem Eigentumsstreit als unrechtmäßige Verleumdung durch den Kläger, nachdem der Beklagte die Aufzeichnungen des vorangegangenen bedingten Urteils sowie der von ihm erbrachten Eide vorlegt und der Kläger nichts weiter gegen diesen vorbringen kann.

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  • fol.249v-250r: Tours 42

    Verkauf eines Hauses in einer Stadt oder Vorstadt

    Verkauf eines Hauses mit Grundstück innerhalb einer Stadt oder Vorstadt (burgus) durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.250r: Tours 43

    Kommendierung eines Freien

    Kommendierung eines von Armut bedrohten Freien unter den Schutz eines Herrn unter der Bedingung, diesem in Zukunft nur Dienste und Gehorsam nach Freienart zu schulden.

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  • fol.250r-250v: Marculf II,35/Tours 44

    Ungültigerklärung eines Schuldscheins

    Ungültigerklärung (evacuaturia) eines verlorengegangenen Schuldscheins über ein nun zurückgezahltes Darlehen in solidi, die dem Rückzahler nun an Stelle des Schuldscheins zurückgegeben wird.

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  • fol.250v: Tours 45

    Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten

    Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen Mann ermächtigt, seine Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.267v-268r: Tours Ergänzung 3a

    Anleitung für eine littera formata

    Anleitung zur Gewinnung der Prüfziffer einer littera formata.

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  • fol.268v-269r: Tours Ergänzung 3b

    Littera formata für einen Priester

    Littera formata eines Erzbischofs [von Tours] an einen Bischof betreffs eines Priesters, der in die Diözese des Adressaten wechseln möchte.

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