Verkauf eines Hauses mit Grundstück innerhalb einer Stadt oder Vorstadt (
VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor. Soundso, ich, nämlich der Soundso.
Es ist bekannt, dass ich Dir etwas verkaufen sollte, und so habe ich Dir etwas verkauft; es handelt sich dabei um ein Haus samt dem Grundstück selbst, das innerhalb der Stadt – oder der Vorstadt3 Im frühen Mittelalter bezeichnete burgus nicht mehr wie in der Spätantike einen Wachturm oder ein Kastell (vgl.