Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die
VOLLMACHT1 Ein aus diesem Text und einem vergleichbaren mandatum der Marculfsammlung (Marculf 38) neu kompiliertes mandatum ist im Formelmaterial aus Flavigny (
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor, der Verweis auf den eigenen Vater (filius illius) deutet jedoch auf letztere Möglichkeit hin. Soundso, ich, der Soundso, Sohn des Soundso.
Ich frage, bitte und ersuche Deine barmherzige Liebe darum, dass Du an meiner statt die Stadt Soundso besuchst und jene Schenkung3 Mit donatio wurde im römischen Recht die Schenkung bezeichnet. Seit Konstantin dem Großen war die donatio ein Geschäftstyp eigener Art, der wie der Kauf den Übergang des Eigentums unmittelbar bewirkte. Wie dieser musste sie vor Zeugen stattfinden, schriftlich niedergelegt und öffentlich registriert werden. Vgl. dazu


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