Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die
VOLLMACHT1 Ein aus diesem Text und einem vergleichbaren mandatum der Marculfsammlung (Marculf 38) neu kompiliertes mandatum ist im Formelmaterial aus Flavigny (
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor, der Verweis auf den eigenen Vater (filius illius) deutet jedoch auf letztere Möglichkeit hin. Soundso, ich, der Soundso, Sohn des Soundso.
Ich frage, bitte und ersuche Deine barmherzige Liebe darum, dass Du an meiner statt die Stadt Soundso besuchst und jene Schenkung3 Mit donatio wurde im römischen Recht die Schenkung bezeichnet. Seit Konstantin dem Großen war die donatio ein Geschäftstyp eigener Art, der wie der Kauf den Übergang des Eigentums unmittelbar bewirkte. Wie dieser musste sie vor Zeugen stattfinden, schriftlich niedergelegt und öffentlich registriert werden. Vgl. dazu
Diese Vollmacht habe ich unten von eigener Hand bekräftigt und eine Bestätigung durch Männer guten Leumunds9 Als boni homines wurden Männer bezeichnet, denen ob ihrer Lebensführung hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit zukam und die zumeist wohl der lokalen Elite angehörten. Sie agierten unter anderem auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler. Vgl. zu ihnen