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Urteil wegen unrechtmäßiger Eigentumsaneignung

Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines vir venerabilis auf Klage eines Mannes gegen einen anderen Mann wegen Gütern, die dieser unrechtmäßig halte. Nach Versicherung des Beklagten, die Güter seien seit 30 Jahren im Eigentum seines Vaters oder eines Verwandten sowie seiner selbst, urteilt die Versammlung, dass der Beklagte durch gemeinsam mit Eidhelfern erbrachte Eidleistung den Eigentumsnachweis erbringen oder den Kläger entschädigen muss.

URTEIL ENTSPRECHEND DEM, WAS DIE RECHTSANGELEGENHEIT UMFASST

Der Soundso kam am Tag Soundso, das heißt im Monat Soundso am soundsovielten Tag, an den Soundso genannten Ort vor den vir venerabilis Soundso und seine Beisitzer und die übrigen Männer, die eben dort anwesend waren und unten bestätigt haben, und klagte eben dort gegen einen Mann namens Soundso, da er sagte, dass derjenige seine Erbschaft am Soundso genannten Ort, die ihm zustand, bei sich zurückbehalten habe und er ihm böserweise zu Unrecht widersprach. Der Soundso wurde vor denselben Männern befragt und gab folgendes zur Antwort: Dass sein leiblicher Vateroder sonst irgendein Verwandter –, als er starb, ihm eben diese Erbschaft, die eben jener von ihm verlangte, hinterlassen hatte, und sie für 30 Jahre bei demselben und seinen Verwandten, die es ihm hinterlassen hatten, gewesen wäre [und] sie dieselbe gehalten hatten und sie ihm nach dem Gesetz zustünde. Da sie sich solcherart damit beschäftigt hatten, beschieden dieselben Männer demselben schon genannten Mann solches: Dass er in soundsovielen Nächten, was am Tag Soundso eintritt, mit soundsovielen Männernmit seiner Hand wären es soundsovielein der Kirche des heiligen Soundso am Ort, der Soundso heißt, folgendes schwören müsse: Dass dieselbe Erbschaft, die derselbe Mann von ihm verlangte, für 30 Jahre bei ihm und seinen erwähnten Verwandten gewesen sei, die ihm dieselbe Erbschaft, als sie starben, hinterlassen hatten, und sie dieselbe stets gehalten hätten, und es ihm nach dem Gesetz seit 30 Jahren mehr zustünde, dieselbe Erbschaft zu haben, als demselben Mann sie zu erhalten. Wenn er dies bei diesem Gerichtstermin schwören könne, solle er dieselbe Erbschaft ohne Forderung durch denselben Mann für alle Zeiten erstritten und zuerkannt haben. Sollte er dies aber nicht können, muss er sich bemühen, dies den Gesetzen entsprechend wiedergutzumachen.

In der Gegenwart folgender [Männer] geschah es:

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