Sicherheit eines Mannes für einen anderen, letzteren nicht mehr für die Tötung seines Bruders
SICHERHEIT BEI TÖTUNG1 Das Stück ist unter der Nummer 39 überliefert, wird aber in den vorangestellten Capitulationes von Wa1 und P16a jeweils als Nummer 38 geführt. Das in beiden Fassungen der Capitulatio als 39. Stück angeführte „Urteil entsprechend dem, was die Rechtsangelegenheit umfasst“ (iudicium iuxta quod causa continet), erscheint in Wa1 als Nummer 40 (a) und ist in P16a nicht enthalten. In der Edition von Zeumer, die sich an der Nummerierung der Capitulatio und nicht an der Nummerierung in der Handschrift orientiert, erscheint die Formel entsprechend unter Nummer 38 (
An meinen Bruder2 Bei fratri handelt es sich hier mit einiger Sicherheit nicht um den leiblichen Bruder, sondern um eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“). Der leibliche Bruder, wegen dessen Tod man die securitas ausstellt, wird explizit als germanus bezeichnet. Wäre der Angesprochene ebenfalls ein leiblicher Bruder, läge ein Fall vor, in dem ein Bruder dem anderen Bruder eine Sicherheit für die Bußzahlung wegen der Tötung an einem dritten Bruder ausstellt. Soundso, ich, nämlich der Soundso.
Da es allen allgemein bekannt ist, dass Du vor diesem Tage vom Feind aufgestachelt meinen Bruder – oder irgendeinen Verwandten – getötet hast, weshalb Du in dieser Angelegenheit später auch für überführt befunden wurdest und mit mir deshalb vor dem Richter3 Als iudex konnten in der fränkischen Zeit Amtsträger aller Art bezeichnet werden, die Herrschafts- oder Disziplinarakte ausübten. Vgl. dazu
Falls es aber irgendjemand geben sollte, sei es ich selbst oder einer meiner Erben oder sonst irgendjemand, der es wagt, gegen diese Sicherheit9 Bei der securitas handelte es sich nach römischem Recht um eine schriftliche Quittung, die als Erfüllungsbeweis diente. Im frühen Mittelalter konnten securitates darüber hinaus auch ausgestellt werden, um Konflikte mittels einer Friedenszusicherung zwischen Parteien abzuschließen. Vgl. dazu
Und diese Sicherheit, die von meiner Hand und den Händen von Männern guten Leumunds10 Als boni homines wurden Männer bezeichnet, denen ob ihrer Lebensführung hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit zukam und die zumeist wohl der lokalen Elite angehörten. Sie agierten unter anderem auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler. Vgl. zu ihnen