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46r-46v 47r-48r 48r-48v 48v-49r 49r-49v 49v 50r-50v 50v-51r 51r 51r-51v 51v 51v-52r 52r-52v 52v-53r 53r-53v 53v 54r 54r-54v 54v-55r 55r-55v 55v-56r 56r 56r-56v 56v-57r 57r 57v 58r 58r-58v 58v-59r 59r-59v 59v-60v 60v-61r 61r
  • fol.46r-46v: Tours Capitulatio

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  • fol.47r-48r: Tours 1

    Schenkung eines Landguts an die Kirche des heiligen Martin mit Rückleihe

    Schenkung eines Landguts durch eine Person an die Kirche des heiligen Martin unter der Bedingung der sofortigen Rückleihe desselben als beneficium bis zum Lebensende des Schenkers, mit verschiedenen Arengen.

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  • fol.48r-48v: Tours 2

    Mandat zur Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

    Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die gesta municipalia eintragen zu lassen.

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  • fol.48v-49r: Tours 3

    Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

    Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia von Tours durch einen per Mandat beauftragten vir venerabilis.

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  • fol.49r-49v: Tours 4

    Übertragung eines Landguts

    Übertragung eines Landguts durch eine Person an ihren Getreuen, bestätigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.49v: Tours 5

    Verkauf von Grundeigentum

    Verkauf von Grundeigentum durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.50r-50v: Tours 6

    Übertragung (oblegatio) von Grundeigentum unter sofortiger Rückleihe

    Verpflichtung von Grundeigentum durch einen Mann an einen Herrn unter sofortiger Rückleihe desselben bis an sein Lebensende, nachdem derselbe Mann dem Herrn zuvor Grundeigentum verkauft und umgehend zum Nießbrauch zurückerhalten hat.

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  • fol.50v-51r: Tours 7

    Prekarie gegen jährliche Abgabe

    Prekarie eines Mannes an den Leiter einer Kirche über ein von ihm gegen eine jährliche Abgabe zum jederzeit widerrufbaren Nießbrauch erhaltenes Landgut.

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  • fol.51r: Tours 8

    Verkauf von Grundeigentum

    Verkauf eines Feldes oder Weinberges durch einen Mann an einen Anderen, vorbehaltlich von Rechten der Kirche an diesem Grund.

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  • fol.51r-51v: Tours 9

    Verkauf eines Sklaven

    Verkauf eines Sklaven durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.51v: Tours 10

    Verkauf seiner selbst

    Selbstverkauf einer Person an einen Herrn.

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  • fol.51v-52r: Tours 11

    Verkauf eines Findelkindes

    Verkauf eines neugeborenen Findelkindes durch eine Gruppe von Armen der Kirche des heiligen Martin an einen Mann, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.52r-52v: Tours 12

    Freilassung in einer Kirche

    Freilassung eines Sklaven durch eine Person in einer Kirche in den Stand der römischen Bürger mit Zusicherung der freien Wahl des Schutzherrn, bekräftigt durch Männer guten Leumunds. (boni homines)

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  • fol.52v-53r: Tours 13

    Schuldschein über ein Darlehen gegen Pfand

    Schuldschein über ein Darlehen für welches der Schuldner dem Gläubiger bis zur Rückzahlung nach einer bestimmten Zahl von Jahren Grundeigentum mit seinen Erträgen als Pfand überlässt.

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  • fol.53r-53v: Tours 14

    Hochzeitsgabe verschiedener Güter

    Hochzeitsgabe verschiedener Güter durch einen Mann an seine Braut, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.53v: Tours 15

    Übertragung (traditio) verschiedener Güter zur Hochzeit

    Übertragung (traditio) verschiedener Güter gemäß römischem Gesetz vor dem Hochzeitstag durch einen Mann an einen Boten in Vertretung seiner Braut.

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  • fol.54r: Tours 16

    Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft an die Ehefrau nach Frauenraub

    Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft durch einen Mann an seine Braut, nachdem er diese entführt und mit ihr ohne Einwilligung der Eltern die Ehe geschlossen hatte, anschließend wegen Frauenraubes belangt worden war, sich jedoch auf Vermittlung von Priestern und Männern guten Leumunds ausgesöhnt hatte.

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  • fol.54r-54v: Tours 17

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit drei Vierteln des jeweiligen Eigentums beschenkt, den vierten Teil aber den rechtmäßigen Erben vorbehält, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.54v-55r: Tours 18

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit Grundeigentum aus dem jeweiligen Eigentum zum Nießbrauch beschenkt, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.55r-55v: Tours 19

    Scheidungsdokument

    Dokument über die Scheidung eines Ehepaares, mit welchem sich die Parteien gegenseitig die völlige Handlungsfreiheit sowie Freiheit von Forderungen durch den vormaligen Ehepartner zusichern.

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  • fol.55v-56r: Tours 20

    Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten

    Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, und ihn beauftragt, selbiges in die gesta municipalia eintragen zu lassen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.56r: Tours 21

    Übertragung von Grundeigentum an den Sohn oder Enkel

    Übertragung von Grundeigentum durch einen Mann an seinen Sohn oder Enkel.

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  • fol.56r-56v: Tours 22

    Verfügung von Todes wegen zugunsten von Enkeln

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher ein Mann den Kindern seiner verstorbenen Tochter den Erbteil dieser Tochter zuspricht, abzüglich der diesen bereits zugefallenen Mitgift ihrer Mutter.

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  • fol.56v-57r: Tours 23

    Adoption eines Mannes

    Adoption eines Mannes unter Ausscheidung aus der patria potestas seines leiblichen Vaters und Einsetzung desselben Mannes als Erben durch einen Mann, unter der Bedingung der Unterstützung bis ans Lebensende.

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  • fol.57r: Tours 24

    Vormundschaftsurkunde

    Unterstellung eines Waisenkinds unter die Vormundschaft seines Onkels auf Weisung eines iudex provinciae unter Sicherung dessen Erbes, bezeugt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.57v: Tours 25

    Teilung eines Erbes

    Teilungsvertrag zwischen zwei Brüdern über ihr elterliches Erbe.

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  • fol.58r: Tours 26

    Tausch von Grundeigentum

    Tausch von Grundeigentum zwischen einem vir illuster und einem vir venerabilis.

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  • fol.58r-58v: Tours 27

    Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse nach Dokumentverlust

    Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse eines Getreuen nach Verlust der Rechtsdokumente durch Brandstiftung auf Vorlage eines Belegschreibens ausgefertigt von Männern guten Leumunds.

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  • fol.58v-59r: Tours 28

    Appennis-Urkunde

    Appennis-Urkunde für einen Mann zur Sicherung seiner Eigentumsverhältnisse nach Verlust der Rechtsdokumente durch Verfaulen in der Erde, doppelt ausgefertigt nach Vorlage eines Belegschreibens der Bewohner des Gaus in der Stadt Tours, zur öffentlichen Aushängung auf dem Marktplatz sowie zur Vorlage vor dem König oder Fürsten.

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  • fol.59r-59v: Tours 29

    Klageschrift mit Zusicherung der Übernahme der Prozesskosten

    Klageschrift eines Mannes an einen anderen für einen Streit um Eigentum (oder wegen einer Tötung) vor einer Versammlung unter Vorsitz eines vir illuster in der Stadt Tours mit der gesetzeskonformen Zusicherung, im Falle der Niederlage die Prozesskosten des Beklagten zu übernehmen und diesen wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen.

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  • fol.59v-60v: Tours 30

    Belegschreiben über einen Reinigungseid wegen Tötung in Selbstverteidigung mit Urteil zu weiterem Eid

    Belegschreiben (1), ausgefertigt von einem Amtsmann (iudex) gemeinsam mit Männern guten Leumunds nach Untersuchung des Sachverhaltes, über die Erbringung eines Reinigungseides durch einen Mann mit zwölf Eidhelfern, der einen anderen, der ihn überfallen hatte, in Selbstverteidigung erschlagen hatte; Urteil derselben, (2) dass dieser Mann in 40 Nächten mit 36 Eidhelfern in einer bestimmten Kirche erneut den Sachverhalt beschwören muss, um unbehelligt zu bleiben.

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  • fol.60v-61r: Tours 32

    Belegschreiben über die Verurteilung eines Paares wegen Brautraub

    Belegschreiben über eine auf einen Brautraub hin erfolgte Klage, nach welcher die sich schuldig bekennenden Beklagten gemeinsam mit vermittelnden Männern guten Leumunds dem Kläger Pfänder für eine bestimmte, noch zu erbringende Summe übergaben und nun für fünf Jahre als schuldig und verurteilt gelten.

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  • fol.61r: Tours 33

    Königliche Anweisung zur Durchsetzung einer Genugtuungsleistung

    Königliche Anweisung an einen Grafen, den Beklagten in einem Streit um einen Überfall zu zwingen, dem Kläger nach dem lokalen Gesetz Genugtuung zu leisten, nachdem der Beklagte trotz Stellung von Bürgen nicht zum Gerichtstermin erschienen war.

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