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XVII EBENSO EINE BESTÄTIGUNG FÜR LAIEN

Wir üben königliche Gewohnheit und ermuntern die Herzen unserer Getreuen, wenn wir Bitten unserer Getreuen bereitwillig zustimmen und sie im Namen Gottes ins Werk setzen.

Der vir illuster Soundso legte also der Milde unserer Herrschaft dar, dass vor einigen Jahren der verstorbene König Soundso, unser Vorfahre, demselben ein Soundso genanntes, im Gau Soundso gelegenes Landgut, das zuvor zu seinem Fiskalgut gehört und das der Soundso gehalten hatte, in Anbetracht seiner Treue und weil seine Verdienste es verlangen, in aller Gänze [, alles], was zu demselben Landgut gehört, durch seine Verordnung, die von seiner Hand bekräftigt war, in vollständiger Immunität, übertragen hatte, ohne irgendein Zutrittsrecht für Amtmänner, um aufgrund irgendwelcher Angelegenheiten freda einzutreiben. Und deshalb legte er uns die Verordnung des vorgenannten Fürsten erneut zum Lesen vor: Und er besitzt das erwähnte Landgut bis heute zu eben diesen Bedingungen. Er bat darum, dass unsere Urkunde dies zugunsten desselben noch vollständiger ganz allgemein bestätigen möge. Seine Bitte konnten wir [ihm] in Anbetracht seiner Treue, so wie einem jeden von unseren Getreuen, die Gerechtes erbittet, nicht verweigern, sondern wisset, dass wir sie [ihm] dankbaren Sinns gewährten und [es] bestätigt haben. Wir befinden also, dass das vorgenannte Landgut Soundso, so wie es besteht, samt all seiner Gänze von eben diesem Fürsten Soundso dem erwähnten Soundso übertragen wurde und er es bis heute nach Eigentumsrecht besitzt. Wir wurden durch diese Verordnung in Gottes Namen ganz und gar darin bestätigt, nachdem wir dieselbe Abtretung begutachtet haben. Und derselbe und seine Nachkommenschaft, sollen es halten und besitzen und sie mögen es wem sie wollen als Besitz hinterlassen. Und aufgrund unserer Erlaubnis sollen sie die uneingeschränkte Verfügungsgewalt genießen, um zu tun, was auch immer sie fürderhin tun wollen.

Damit man diese Urkunde aber als noch beständiger betrachte und sie über die Zeiten hinweg bewahre, haben wir beschlossen sie unten mit eigener Hand zu bekräftigen.