Schreiben eines Bischofs an einen Pfalzgrafen mit der Bitte, in einer bestimmten Rechtsangelegenheit zugunsten einer Kirche
BRIEF AN DEN PFALZGRAFEN1 Die sowohl in Le3 als auch M4 überlieferte Formel scheint älter als das übrige Material zu sein und steht in ihren sprachlichen Eigenheiten und ihrem Gepräge den ursprünglichen Marculf-Texten deutlich näher als die übrigen Briefe aus M4.
Dem prächtigen und von allen zu ehrenden vir illuster N., Pfalzgraf2 Der fränkische comes palatinus scheint seine Wurzeln im spätantiken comes domesticorum zu haben. Die frühesten Belege des comes palatinus verweisen auf das späte 6. Jahrhundert. Das genaue Aufgabenfeld des comes palatinus am Königshof wird aus den Quellen nicht deutlich; jedoch scheint er eine führende Stellung eingenommen und den Vorsitz am Königsgericht geführt zu haben. Unter Ludwig dem Frommen scheint es erstmals mehrere Pfalzgrafen parallel gegeben zu haben, die nunmehr auch missatische Funktionen übernehmen konnten. Aus diesen scheint sich im 10. Jahrhundert das ottonische Pfalzgrafenamt entwickelt zu haben. Vgl.
Zunächst einmal sei Eurer Prächtigkeit kundgetan, dass sowohl ich als auch die ganze Gemeinschaft des heiligen Soundso, weil wir Eure Verdienste sorgfältig erwogen haben, den Herrn Tag und Nacht für Euer Wohlbefinden anrufen, dass er es für Wert halte, Euch heil und gesund zu bewahren. Weiterhin bitten wir Eure Milde, dass man jene Rechtsangelegenheiten der Kirche – oder des Klosters – des heiligen Soundso, die uns betreffen, Eurer Untersuchung vorlege, und wir verlangen inständig, [dass] Eure scharfsinnige Emsigkeit es für Wert halte, diese bis zur Klarheit zu erforschen, sodass sie sich eifrig bemühe, diese auf den rechten Pfad zurückzubringen. Darüber hinaus aber haben wir beschlossen, dass jene anderen Rechtsangelegenheiten, die wir innerhalb des Gaus unter uns nicht beilegen können, hingegen Eurer Emsigkeit vorbehalten bleiben sollen; wir glauben nämlich, dass diese durchweg von Euch aus königlicher Autorität heraus entschieden werden müssen. Bemüht Euch um die Rechtsangelegenheiten des heiligen Soundso, so wie wir es Eurer wohlwollenden Liebe zutrauen. Wir sind nun aber begierig, Euch für Eure Mühen jederzeit einen angemessenen Dienst zu leisten.