Schreiben eines Grafen an einen anderen mit der Bitte, in der Angelegenheit eines bestimmten Mannes zu ermitteln und diesem die daraus resultierenden Abgaben zu erlassen.
An den vir magnificus und illuster in Christo, Graf N., Soundso durch Gottes Gnade ebenfalls Graf, wir wünschen Euch einen beständigen und immerwährenden glücklichen Gruß im Herrn.
Im Übrigen ersuchen wir Eure Güte darum, dass Ihr veranlassen mögt, die Angelegenheit eben dieses Mannes N. zur Gänze zu untersuchen und [dass Ihr] geruhen mögt, sein Recht bezüglich aller Dinge, in jeder Hinsicht, in der er es Eurer Frömmigkeit vorlegen wird, vollumfänglich und sorgfältig zu ermitteln. Darüber hinaus flehen wir freilich Eure Milde an, dass Ihr veranlassen mögt, ihm jene Abgabe1 Dem fiscus und dem für die Rechtssprechung zuständigen Amtsträger kamen ein Drittel der verhängten Bußzahlungen (der sogenannte fredus) zu. Vgl. dazu