Sühnegabe (
FALLS IRGENDJEMAND EIN MÄDCHEN GEGEN DESSEN WILLEN VERSCHLEPPT HAT1 Die Entführung einer Frau mit dem Ziel einer Eheschließung wurde im römischen Recht mit dem Begriff raptus bezeichnet. Diese Entführung erfolgte nicht immer gegen den Willen der Frau, immer jedoch gegen den Willen der die Muntgewalt über die Frau innehabenden parentes. Auf einen raptus hin geschlossene Ehen wurden wegen der fehlenden Zustimmung der parentes nicht anerkannt. Die Entführung konnte dabei auch dazu dienen, sozialen Druck auf die parentes auszuüben, einer Ehe zuzustimmen. Vgl. dazu
An meine allersüßeste Ehefrau Soundso, [ich,] der Soundso.
Da ich mich dem Wunsch Deiner Eltern entsprechend mit Dir verlobte2 Einer Eheschließung ging in der Regel die desponsatio, die Verlobung voraus. Bei ihr handelte es sich um einen zwischen Brautwerber und Muntwalt geschlossenen Vertrag, in welchem unter anderem auch die Höhe der zu leistenden dos vereinbart wurde. Vgl.