Bestätigungsschreiben der Bewohner eines Gaus an den König über den Verlust der Rechtstitel eines Mannes in Folge eines Brandes, bezeugt von einem Amtmann (
An den allerfrömmsten und vortrefflichsten Herrn, den ruhmreichen König Soundso, dem dies dargelegt werden soll, wir, Eure Herrn Knechte, die Einwohner des Gaues Soundso.
Was wir wahrhaftig wissen, wagten wir Euch kundzutun: Ein gewisser Mann namens Soundso sagte uns, dass sein Haus und seine Urkunden1 Die redundante Junktur instrumenta chartarum legt den Fokus auf die rechtkräftige Beurkundung der Besitzverhältnisse., sowohl Verkäufe2 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu


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