Teilprotokoll über die Eintragung einer Abtretung (
Als im Jahr Soundsoviel der Herrschaft unseres Herrn Königs Soundso, am soundsovielten Tag im Monat Soundso, der vir laudabilis als defensor1 Dem defensor civitatis oblagen in der Spätantike unter anderem die Lokalgerichtsbarkeit, die Verwaltung des öffentlichen Landbesitzes sowie die Eintragung von Rechtsakten in die gesta municipalia. Vgl.
„Ich bitte Dich, oh allertüchtigster defensor, und auch Euch, oh lobenswerte Kurialen, dass ihr mir die öffentlichen Bücher öffnen lasst, weil ich etwas habe, was ich bei den gesta3 Die spätrömischen gesta municipalia dienten zunächst dazu, Wechsel von steuerpflichtigem Grundeigentum festzuhalten, entwickelten sich in der Folge jedoch zu städtischen Archiven, in welche Rechtsgeschäfte aller Art eingetragen wurden. Die öffentliche Insinuation von Rechtsdokumenten in die gesta sicherte die Rechtskraft von Rechtsgeschäften und erhöhte im Streitfall die Glaubwürdigkeit der Dokumente. In der fränkischen Welt sind die gesta bis ins 9. Jahrhundert bezeugt, wenn auch der Rechtsvorgang der Insinuation zunehmend modifiziert wurde. Vgl. dazu
Der vir honestus defensor4 Der Wechsel von vir laudabilis defensor zu vir honestus defensor findet sich sonst lediglich in
„Die öffentlichen Bücher stehen Dir offen; Führe aus, was Du wünschst, zögere nicht zu sprechen!“
Der Bevollmächtigte Soundso sagte:
„Der vir inluster Soundso hat mich durch seine Vollmacht5 Regelungen zur Mandatierung finden sich ausschließlich im römischen Recht. In diesem war die Mandatierung seit der Spätantike weitgehend an die Erteilung eines gerichtlich registrierten, oft schriftlich gegebenen Mandats gebunden und konnte sowohl in nur sehr begrenztem Umfang als auch sehr umfassend erteilt werden. Zugleich flossen auch die bislang getrennten Formen des Auftrages (bei dem der Mandatar zu einer Ausführung verpflichtet war) und der Ermächtigung (bei welcher der Mandatar zu einer Ausführung berechtigt, aber nicht zwingend verpflichtet war) im Mandat zusammen. Vgl. dazu
Der defensor Soundso und die Kurialen sprachen:
„Die Vollmacht, von welcher Du sagst, dass Du sie hast und dass sie für Dich niedergeschrieben wurde, soll man in unserer Gegenwart verlesen.“
Der Vorträger Soundso trug sie folgendermaßen vor:11 Der Text des Mandats folgt unter der nächsten Nr. (


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