Appennis-Urkunde, mittels welcher eine Versammlung aus einem Grafen und weiteren Männern das Eigentum eines Mannes bestätigt, nachdem dieser seine Dokumente durch Brand verloren und dieser Brand von einem Amtmannes (
BERICHT, DEN MAN APPENNIS1 Derartige appennis-Dokumente sind lediglich in den Formelsammlungen des gallo-fränkischen Raumes belegt (vgl. auch
Der Brauch der edlen Römer2 Vgl. auch
Aus diesem Grund kam ein Mann namens Soundso, als an einem gewissen Tag der prächtige Graf Soundso mit zahlreichen Personen beisammensaß, um Rechtsangelegenheiten von vielen anzuhören und gerechte Urteile zu fällen, eben dorthin und legte dar [und] brachte vor, dass sich vor diesem Tage ein Vorfall ereignete habe, bei dem sein Haus mit allen beweglichen Besitztümern und dem Hausrat und die Urkunden im Feuer verbrannten. Und dies haben auch der Amtmann4 Als iudex konnten in der fränkischen Zeit Amtsträger aller Art bezeichnet werden, die Herrschafts- oder Disziplinarakte ausübten. Vgl. dazu


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