Logo: Universität Hamburg
Logo: Formulae, Litterae, Chartae
Logo: Akademie der Wissenschaften in Hamburg
Appennis-Verfahren: Ausstellung einer Appennis-Urkunde

Appennis-Urkunde, mittels welcher eine Versammlung aus einem Grafen und weiteren Männern das Eigentum eines Mannes bestätigt, nachdem dieser seine Dokumente durch Brand verloren und dieser Brand von einem Amtmannes ( iudex) und seinen Nachbarn bestätigt wurde.

BERICHT, DEN MAN APPENNIS NENNT

Der Brauch der edlen Römer pflegte es und die Regel des Rechts verlangt es, dass, wenn irgendjemandes Haus vom Feuer verbrannt wurde, derjenige in schriftlicher Form eine Berichtsurkunde, die man appennis nennt, erhalten soll.

Aus diesem Grund kam ein Mann namens Soundso, als an einem gewissen Tag der prächtige Graf Soundso mit zahlreichen Personen beisammensaß, um Rechtsangelegenheiten von vielen anzuhören und gerechte Urteile zu fällen, eben dorthin und legte dar [und] brachte vor, dass sich vor diesem Tage ein Vorfall ereignete habe, bei dem sein Haus mit allen beweglichen Besitztümern und dem Hausrat und die Urkunden im Feuer verbrannten. Und dies haben auch der Amtmann Soundso und die Nachbarn desselben, die im [selben] Gau leben, die hier erschienen sind, genau so berichtet und sie haben das bezeugt, was sie dort zu sehen gekommen waren; solchermaßen hat es sich als wahr und geschehen herausgestellt. Und so entschieden der oben genannte Graf Soundso und die übrigen Franken, ihm entsprechend der [gegenwärtigen] und auch der früher vorausgehenden Verhältnisse eine Berichtsurkunde zu geben, die man appennis nennt, damit alles, was auch immer er in Nachfolge der Eltern oder aus einer Erwerbung besitzt, sei es durch Verkäufe [oder] durch Schenkungen, Abtretungen, Urteile, Unterwerfungen, Schuldscheine [und] Tausche oder durch andere Schriftstücke in seine Herrschaft und seine Macht gekommen, daraufhin in sein rechtmäßiges Vermögen gelange [und] diese Dinge ohne Rückforderung oder Veränderung in seinem [Besitz] verbleiben. Wir haben es durch die eigene Hand der Nachbarn unten bekräftigen lassen und entschieden, es danach durch unsere [Hand] zu bekräftigen.