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Protokoll über die Verlesung eines Mandats zur Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

Mandat eines Mannes an einen anderen, eine Schenkung oder ein Testament oder eine Übertragung an eine Kirche oder eine Übertragung an einen vir illuster in die gesta municipalia eintragen zu lassen, gefolgt vom Protokoll über die Velesung des Mandats, der testamentarischen Schenkung oder Abtretung, ihres Eintrags in die gesta municipalia sowie die Übergabe einer öffentlich bestätigten Abschrift an den Mandatsträger.

XXXVIII VOLLMACHT IM WORTLAUT

An meinen prächtigen Herrn [und] Bruder Soundso, [ich,] der Soundso. Ich bitte und flehe Deine Barmherzigkeit an, dass Du an meiner statt ein Schreiben über eine Schenkungoder ein Testament oder eine Abtretung[darüber], was ich von meinen Besitzungen Soundso und Soundso für mein Seelenheil an die Kirche Soundsooder dem vir illuster Soundsoab meinem Hinscheidenoder vielleicht vom heutigen Tage anübertragen habe, in der Stadt Soundso öffentlich zur Ausführung bringst und es, wie es Sitte ist, den gesta municipalia hinzufügst. Aus diesem Grund habe ich Dir diese Vollmacht ausgestellt, damit Du es auf die Art, wie es oben festgehalten ist, zur Ausführung bringst und bestätigst. Und Du sollst wissen, dass, was auch immer Du deshalb tust und besorgst, für uns gültig und bindend sein wird.

Die Vollmacht wurde damals da und da im Jahr Soundso erteilt.“

Nach dem Verlesen der Vollmacht, sprach der vir honestus, defensor Soundso:

Die Vollmacht wurde eben verlesen, doch die zuvor beschriebene Schenkungdas Testament oder die Abtretung –, die Du, wie Du sagst, zu Händen hast, mag man in unserer Anwesenheit verlesen und, wie Du es forderst, in den gesta municipalia befestigen.“

Der Vorträger Soundso aber verlas die Schenkung. Nach dem Verlesen aber sprachen der vir laudabilis, defensor Soundso und die Kurialen:

Das Schreiben, das verlesen wurde, soll man in die öffentlichen gesta eintragen und man wird, was der Bevollmächtigte Soundso wollte und erbat, ihm eine gesta öffentlich aushändigen.“

Der Bevollmächtigte Soundso sprach:

Mir genügt, oh guter defensor, dass es die Schenkung gibt, die verlesen wurde, solange Ihr es mir nur genehmigt, sie den gesta anzuvertrauen“.

Der defensor Soundso sprach:

Und weil wir festgestellt haben, dass das Schreiben über die Schenkung oder die Abtretung oder das Testament sowie die Vollmacht, die für Dich ausgestellt wurde, ordnungsgemäß ausgefertigt und von den Händen Männer guten Leumunds bekräftigt und sichtbar besiegelt wurden, ist es angemessen, dass man Dir eine gesta, die darüber aufgeschrieben und die unterzeichnet wurde, aushändige, und, dass man sie in den öffentlichen Archiven verwahre, um sich ihrer zu erinnern. Man soll es ausfertigen!“

Solcherart soll man ordnungsgemäß die Vollmacht an ihrer Stelle und den ganzen Wortlaut und das Schreiben des Auftraggebers niederschreiben und anschließend sollen der defensor und die Kurialen und die übrigen es unterschreiben und unterzeichnen.