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Protokoll über den Antrag zur Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

Protokollartige Beschreibung, wie ein Bevollmächtigter (prosecutor) vor der Versammlung (curia) einer Stadt erscheint und, bevollmächtigt durch das Mandat eines vir venerabilis oder eines vir illuster, um die Öffnung der öffentlichen Bücher zur Eintragung einer testamentarischen Schenkung oder einer Übertragung an eine Kirche oder einer Übertragung an einen vir illuster bittet.

XXXVII GESTA NACH GEWOHNHEIT DER RÖMER:

AUF WELCHE ART MAN SCHENKUNGEN ODER TESTAMENTE VERLIEST

Im soundsovielten Jahr der Herrschaft Königs Soundso, an dem und dem Tag, in der Stadt Soundso sprach der vir magnificus Soundso als Bevollmächtigter zum anwesenden vir laudabilis, defensor Soundso, und der ganzen curia dieser Stadt:

Ich bitte Dich, oh allertüchtigster defensor, und Euch, oh Ihr rühmlichen Kurialen und Bürger, dass Ihr mir die öffentlichen Bücher öffnen lasst, weil ich etwas habe, das ich bei den gesta ausführen muss“.

Der vir honestus, defensor Soundso und die Kurialen sprachen:

Die öffentlichen Bücherstehen Dir offen! Führe aus, was Du wünschst! Zögere nicht, es bekannt zu machen!“

Der Bevollmächtigte vir magnificus Soundso sprach:

Der vir venerabilisoder vir illusterSoundso hat mir mit einer Urkunde seiner Vollmacht auferlegt, dass ich jene Schenkung[jenes] Testament oder [jene] Abtretung[darüber], was er vom heutigen Tage anoder nach seinem Hinscheidenan die Kircheoder der heilige StätteSoundso oder dem vir illuster Soundsoübertragen hat, eben diese Schenkung hier, so wie es Sitte ist, an seiner statt den gesta hinzufügen soll.“

Der vir honestus, defensor Soundso sprach:

Die Vollmacht, die für Dich ausgestellt wurde, von der Du sagst, dass Du sie bei Dir hast, [musst] Du uns vorlegen und persönlich verlesen!“