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Verkauf eines Findelkindes

Verkauf eines neugeborenen Findelkindes durch eine Gruppe von Armen an einen Mann auf Anraten eines Priesters.

ES BEGINNT EINE URKUNDE

WEGEN DES NEUGEBORENEN KINDES, DAS ICH VON PERSONEN, DIE AUF DER ARMENLISTE EINER KIRCHE STEHEN, EMPFANGEN HABE:

Als in Gottes Namen wir, nämlich die Brüder, die im Haus der Armen des Heiligen Soundso leben und die der allmächtige Gott ebendort von den Spenden der Christen ernährt, bei dieser Kirche ein neugeborenes Kindlein fanden, das bislang noch keinen Namen hatte, und wir seine Eltern unter der ganzen Gemeinde nicht ausfindig machen konnten, einigten wir uns also einmütig und kamen gemäß dem Willen des Reliquienhüters, des Priesters namens Soundso, überein, dass wir dasselbe Kindlein an einen Mann namens Soundso verkaufen sollten. Dies taten wir so auch. Und wir erhielten für dasselbe [Kindlein], so wie es bei uns Gewohnheit ist, einen triens und eine Mahlzeit für uns. Und wir baten darum bekannt zu machen, falls wir selbst oder der Herr oder die Eltern gegen diese Urkunde vorgehen wollen, soll Christus der Sohn des lebendigen Gottes demjenigen zuerst etwas Schreckliches und Furchterregendes als ewige Strafe auferlegen, sodass [seine Taten] nicht zu seiner Freude, sondern zu seinem Schaden gereichen, und, was er fordert, soll er nicht erreichen und diese unsere Taten sollen für alle Zeiten fest bestehen bleiben.