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Urteil wegen Tötung mit Reinigungseid

Protokoll (a) über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Grafen mit Rachimbürgen als Beisitzern auf Klage zweier Brüder gegen einen Mann wegen Tötung ihres Vaters. Nach Befragung urteilt die Versammlung mit Einverständnis der Brüder, dass sich der Beklagte durch gemeinsam mit zwölf Eidhelfern erbrachte Eidesleistung von dieser Klage befreien kann. Es folgt das Protokoll des Reinigungseides (b).

ES BEGINNT EIN URTEIL BEI EINER TÖTUNG

Der Soundso und sein Bruder der Soundso kamen in die Stadt Angers vor den Grafen, den vir illustris Soundso und die anderen, die bei ihm waren, die Rachinbürgen, deren Namen durch Unterschriften und Zeichen man in Form der unten eingefügten festgehalten hat, und er klagte gegen einen anderen Mann namens Soundso. Er sagte, dass der vor soundsovielen Jahren ihren Verwandten Soundso auf irgendeine Art und Weise getötet hätte. Man befragte den oben erwähnten Soundso, was er auf diesen Vorwurf zur Antwort geben wolle, doch er verneinte ihn heftig zur Gänze. Daher erschien es den oben erwähnten gut und außerdem waren die Brüder damit einverstanden, derselben Person folgendes Urteil mitzuteilen: Dass er in vier Tagen, was für denselben an den Kalenden des Soundso eintritt, mit zwölf Männernmit seiner Hand waren es dreizehndas sollen Nachbarn sein, die ringsum leben [und] ihm gleichgestellt sind, in der örtlichen Hauptkirche, in derselben Stadt folgendes beschwören müsse: Dass er dem oben erwähnten Tod niemals zugestimmt habe, dass er ihn weder getötet habe, noch jemals Mitwisser gewesen sei oder mit solch einer Tat einverstanden. Falls er das leisten kann, soll er sein Lebentag vor dieser Anklage sicher sein. Sollte er das aber nicht können, muss er diese Tat in der Höhe sühnen, die das Gesetz vorgibt.

ES BEGINNT EIN BELEGSCHREIBEN ZUM OBEN AUFGEFÜHRTEN URTEIL

Belegschreiben über den Eid, welcher Art er ist und in wessen Gegenwart er geleistet wurde: An eben jenem Tag war der erste März gekommen. Ein Mann namens Soundso kam in die örtliche Hauptkirche, in der Stadt Angers. Gemäß dem was sein Urteil verlangte, sprach der Eidleister mit zwölf Männernmit seiner Hand waren es dreizehn –: „Bei diesem heiligen Ort und all den himmlischen Patrozinien jener Heiligen, die hier ruhen. Da mich irgendwie Männer, der Soundso und sein Bruder Soundso, angezeigt haben, ihren Verwandten Soundso auf irgendeine Art und Weise getötet zu haben oder befohlen zu haben ihn zu töten: Weder habe ich denselben getötet, noch habe ich befohlen ihn zu töten. Ich war weder Mitwisser, noch mit seinem Tod einverstanden. Und ich werde in dieser Sache keine Leistung erbringen außer diesem Eid, der der Angelegenheit angemessen ist und der mir als Urteil auferlegt war und den ich den Gesetzen gemäß erbracht habe.”

Das sind diejenigen, die wegen der vorliegenden Angelegenheit anwesend waren und diesen Eid hörten und dieses Belegschreiben unten von ihrer Hand bestätigten.

Das Belegschreiben wurde ausgefertigt.