Tausch von Feldern, über welche eine geistliche Einrichtung bestimmte Vorrechte besitzt, zwischen zwei Personen.
ES BEGINNT EIN TAUSCH1 Der concamius = concambium diente in frühen Mittelalter neben commutatio und permutatio als eine der Bezeichnungen für die vielfältigen Formen von Tauschvorgängen, deren gemeinsames Element die Gegenseitigkeit des Vorganges war. Grundsätzlich galt, dass durch den Tausch keine der beteiligten Parteien schlechter gestellt werden durfte. Vgl. dazu
Im Namen Gottes wurde es zwischen Soundso und Soundso für gut befunden und vereinbart2 Die Junktur placuit atque convenit findet sich bereits in der frühesten Fassung des Pactus legis salicae und könnte nach Olivier Guillot in Teilen auf Vorbilder im römischen Recht (vgl. Ulpian,