Verkauf eines Haussklaven durch eine Person an einen Herrn und dessen Ehefrau.
ES BEGINNT EIN VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An [meinen] Herrn [und] Bruder3 Vermutlich handelt es sich bei fratri um eine Anrede im christlichen Sinn. Die Erwähnung der Ehefrau und das Fehlen des häufig für Geistliche gebrauchten Epithetons venerabilis lassen allerdings auch einen Geistlichen niederen Weihegrades möglich erscheinen. Soundso und ferner seine Ehefrau Soundso, ich der Soundso, der ich im Gau Soundso wohne. Es ist bekannt, dass ich etwas verkauft habe, und zwar habe ich euch aus meinem rechtmäßigen Vermögen einen Haussklaven4 Die Pluralform im Neutrum (eigentlich „die Hausknechte“ als Abstraktum analog zu mancipia) steht als Platzhalter für vernaculum/vernaculam. Zur Bedeutung von Unfreiheit im frühen Mittelalter vgl. u.a.