Anzeige des Verlustes der Eigentumsangelegenheiten betreffenden Rechtsdokumente durch Brand mit Bitte an den Bischof der Stadt, die Äbte sowie die öffentlichen Amtsträger um Unterstützung in eventuell aus diesem Verlust entstehenden Rechtsstreitigkeiten.
1 Das vorliegende Stück ist ausschließlich in P8 belegt. Auf die vorliegende Formel folgen im Manuskript
Jedes Mal freilich, wenn man ein Unglück3 Obwohl naufragium als Bildung aus navis „Schiff“ und frangere „zerbrechen“ (Kontraktion aus navifragium) gewissermaßen ein „sprechendes Wort“ für „Schiffbruch“ ist, wurde naufragium bereits in der späten Republik für ein schreckliches Unglück im Allgemeinen verwendet. behandelt und sich dabei als Fall der Verlust von Urkunden ergibt, muss dies deshalb öffentlichen Ohren kundgetan4 Das Verb intueor „anschauen“ mutet im Zusammenhang mit Ohren mehr als seltsam an, wird hier aber offenbar ganz allgemein wie innotescere für das sich Offenbaren und zu Kenntnis bringen einer Sache gebraucht.
Bei solch einem Vorfall oder weil dies geschah, ergab es sich, dass das Haus des Soundso innerhalb der Stadt, auf dem Soundso genannten Landgut, von bösen Menschen zum Niederbrennen in Brand gesteckt worden sein soll, aus welchem Grund es zu einem Schaden an meiner übrigen Habe kam6 Ellipse d.h. dispendium [fuit]., und meine Urkunden für das, was ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt besitze, sowohl Verkaufsschreiben7 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu