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Zuweisung (cessio) von Einkünften an eine Kirche

Zuweisung des Zehnten bestimmter Güter durch einen Bischof an eine neu errichtete, dem heiligen Stephan geweihte Kirche sowie Übertragung bestimmter Landgüter für die Beleuchtung der Kirche und die Versorgung des Priesters.

ABTRETUNG AN EINE NEUERRICHTETE KIRCHE

Unter der ewigen Herrschaft unseres Herrn Jesus Christus, Ich, Bischof Soundso.

Es ist allen allgemein bekannt, dass ich mit Gottes Hilfe im Gau Soundso, auf dem Landgut, das den Namen Soundso trägt, eben dort eine Kirche für d<en> heilige<n>und den heiligen Stephan sowie zu Ehren weiterer Heiliger, deren Reliquien dort ruhen, erbaut habe und ich mich gemüht habe, sie an den Kalenden des Juni zu weihen. Ich habe ferner den Mitbrüdern, sowohl den Kanonikern wie auch den Mönchen und den anderen Leuten, die es jetzt dort sind, bewilligt, dass die Landgüter, die die Namen Chailly, Tancouville, Faÿ und Gut Barbizon tragen, [ihnen] für Messen und für Taufe und Predigt zukommen, sodass diese dann dort dazugehören sollen, und [ich habe bewilligt] dass diese [Landgüter] ihren Zehnt an die erwähnte Kirche geben müssen. Darum haben wir aus Eifer um Beständigkeit befohlen, diese Bewilligung aufzuschreiben, damit diese Bewilligung zu unseren Lebzeiten und unter unseren Nachfolgern fest und sicher fortdauern kann. Und alle, sowohl die An- wie auch die Abwesenden und ganz besonders unsere Nachfolger, sollen wissen, dass wir von jenem schon erwähnten Chailly-en-Bière zwei Hofstellen für die Beleuchtung selbst gegeben haben, die vorgesehen ist, und dass davon auch der Priester, der dort sein Amt verrichtet, leben soll. Und wir fügen dazu außerdem noch anderthalb Halbmorgen an pflügbarem Land und Weinbergen hinzu, damit dies für alle Zeiten als unser Almosen und das unserer Nachfolger fortbestehen kann.

Dies geschah am genannten Tag, den Kalenden des Juni, im achten Jahr der Herrschaft von Gottes Gnaden des Herrn Karl, des allerdurchlautigsten Kaisers, und dem 40. Jahr seiner Herrschaft im Frankenreich sowie dem 35. in Italien, in der ersten Indiktion, in Gottes Namen glücklich. Amen.

[Es geschah] in Anwesenheit dieser, die dort anwesend waren: …