Zuweisung des Zehnten bestimmter Güter durch einen Bischof an eine neu errichtete, dem heiligen Stephan geweihte Kirche sowie Übertragung bestimmter Landgüter für die Beleuchtung der Kirche und die Versorgung des Priesters.
ABTRETUNG1 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.
Unter der ewigen Herrschaft unseres Herrn Jesus Christus, Ich, Bischof Soundso3 Der pagus Meledunensis gehörte zur Diözese der Erzbischöfe von Sens, vgl.
Es ist allen allgemein bekannt, dass ich mit Gottes Hilfe im Gau Soundso4 In der Handschrift fehlt ein Platzhalter. Offenbar wurde bei der Umgestaltung der ursprünglichen Urkunde zur Formel zwar der eigentliche Name entfernt, aber kein Platzhalter eingefügt. Die im Weiteren genannten Orte liegen südwestlich von Melun. Entsprechend dürfte es sich um den pagus Meledunensis gehandelt haben., auf dem Landgut, das den Namen Soundso5 In der Handschrift fehlt ein Platzhalter. Offenbar wurde bei der Umgestaltung der ursprünglichen Urkunde zur Formel zwar der eigentliche Name entfernt, aber kein Platzhalter eingefügt. trägt, eben dort eine Kirche für d<en> heilige<n> … und den heiligen Stephan6 H. Stein, La dédicace de l’église de Chailly-en-Bière, in: Annales de la Société historique et archéologique du Gâtinais 9 (1891), S. 142 verweist auf die immer noch den heiligen Paul und Stephan geweihte Kirche von Chailly-en-Bière und ergänzt entsprechend [i Pauli]. sowie zu Ehren weiterer Heiliger, deren Reliquien dort ruhen, erbaut habe und ich mich gemüht habe, sie an den Kalenden des Juni7 Am 1. Juni. zu weihen. Ich habe ferner den Mitbrüdern, sowohl den Kanonikern wie auch den Mönchen und den anderen Leuten, die es jetzt dort sind, bewilligt, dass die Landgüter, die die Namen Chailly8 Chailly-en-Bière, Dép. Seine-et-Marne, Arrondissement Fontainebleau., Tancouville9 Heute verschwunden, wohl in unmittelbarer Nachbarschaft zu Faÿ, vgl.
Dies geschah am genannten Tag, den Kalenden des Juni14 Die verschiedenen Jahresangaben weisen übereinstimmend auf den 1. Juni 808. Die Königsjahre werden ab der Salbung zum König am 9. Oktober 768 gezählt, die Herrschaftsjahre in Italien ab dem 5. Juni 774 nach der Kapitulation Pavias, die Kaiserjahre ab dem 25. Dezember 800. Auch das Indiktionsjahr ist korrekt angegeben., im achten Jahr der Herrschaft von Gottes Gnaden des Herrn Karl, des allerdurchlautigsten Kaisers, und dem 40. Jahr seiner Herrschaft im Frankenreich sowie dem 35. in Italien, in der ersten Indiktion15 Bei der Indiktion handelte es sich um einen seit 248 nachweisbaren 15-jährigen Zyklus zur Jahreszählung. Die Berechnung erfolgte ausgehend vom Jahr 3 v. Chr. für den Beginn des ersten Zyklus, wobei lediglich die Zahl des Jahres innerhalb des Zyklus beachtet wurde, nicht aber die Zahl der bereits vergangenen Zyklen. Der Jahreswechsel konnte dabei je nach Zeit und Ort zum 1.9., 24.9., 25.12. oder 1.1. angesetzt werden. Vgl. dazu
[Es geschah] in Anwesenheit dieser, die dort anwesend waren: …


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