Übergabe mittels Gras und Erde von verkauften Landgütern durch den Verkäufer an den Käufer, mit förmlichem Eigentumsverzicht mittels
ÜBERTRAGUNGSSCHREIBEN1 Die tradituria ist das zur traditio gehörige Dokument. Im römischen Recht bezeichnet die traditio die zumeist öffentlich vollzogene, formfreie Übergabe einer Sache durch den Eigentümer zum Übereignungszweck. Im frühen Mittelalter scheint sie konstitutiver Bestandteil der Eigentumsübertragung gewesen, jedoch häufig bei Kaufverträgen mit der Zahlung des Preises zusammengefallen und nicht mehr beurkundet worden zu sein. Vgl. dazu
Ein gewisser Mann namens Soundso trat im Gau Soundso, an dem Ort, den man Soundso nennt, vor die Männer guten Leumunds2 Als boni homines dienten Männer, denen ob ihrer Lebensführung hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit zukam und die zumeist wohl der lokalen Elite angehörten. Sie agierten unter anderem auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler. Vgl. zu ihnen


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