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Übereinkunft nach Eheschließung einer Freien mit einem Unfreien

Übereinkunft zwischen einem Mann und einer Freien nach Eheschließung letzterer mit einem ersterem gehörenden Unfreien, in welcher der Mann den Kindern der Frau den Status der Freien zusichert.

URKUNDE ÜBER NACHKOMMEN

An Frau Soundso [ich,] der Soundso.

Es ist allgemein bekannt, dass sich nach Deinem Willen ein Sklave aus meinem rechtmäßigen Vermögen namens Soundso mit Dir als seiner Ehefrau in der Ehe verbunden hat, weshalb ich Dich und Deinen Nachwuchs in die Knechtschaft hätte zwingen können. Doch tiefstes Wollen offenbarte mir, dass ich für Dich solch ein Schreiben über Nachkommen ausfertigen und bestätigen lies, dass, falls es irgendwelchen Nachwuchs aus Söhnen oder Töchtern geben wird, die von Dir geboren und hervorgebracht werden, diese mit Christi Beistand in vollständiger Freiheit mit ihrem Eigenvermögen leben sollen; und was immer sie erarbeiten mögen, sei ihnen zugestanden; und [Dein Nachwuchs] muss keinem meiner direkten oder mittelbaren Erben irgendeinen Dienst leisten, weder den Gehorsam der Liten oder die Gefolgschaft gegenüber dem Schutzherrn, sondern allein Gott, dem alle Dinge untertan sind; er hat die Erlaubnis, auch ein Testament zu machen [und] freilich Schutz und Schirm zu bekommen durch Kirchen oder durch Männer guten Leumunds, von wem auch immer mag er sich aussuchen. Falls aber jemand, und ich glaube nicht, dass das geschieht, sei es ich selbst oder einer meiner Erben oder sonst irgendein beliebiger Gegner, es wagen sollte, gegen dieses Schreiben über die Nachkommen vorzugehen, muss er, da dies hier zur Gänze zu befolgen ist, demjenigen, dem er den Streit aufbürdet, zusammen mit dem beteiligten fiscus zur Strafe soundsoviele Unzen Gold bezahlen; und die vorliegende Bestimmung über die Nachkommen soll für alle Zeiten festen Bestand haben.