Übergabe mittels Tür und Riegel sowie Gras und Erde von abgetretenem Grundeigentum durch den Boten des Eigentümers an den Vertreter einer Kirche.
ÜBERTRAGUNGSSCHREIBEN1 Die tradituria ist das zur traditio gehörige Dokument. Im römischen Recht bezeichnet die traditio die zumeist öffentlich vollzogene, formfreie Übergabe einer Sache durch den Eigentümer zum Übereignungszweck. Im frühen Mittelalter scheint sie konstitutiver Bestandteil der Eigentumsübertragung gewesen, jedoch häufig bei Kaufverträgen mit der Zahlung des Preises zusammengefallen und nicht mehr beurkundet worden zu sein. Vgl. dazu
Belegschreiben darüber, dass und in wessen Anwesenheit ein gewisser Mann namens Soundso, ein Bote des vir illuster Soundso, über den Fluss Soundso am Ort, den man Soundso nennt, zum Gehöft Soundso – oder dem Land Soundso – kam, das der Mann Soundso durch einen Mann Soundso vor diesem Tage dem Haus des heiligen Soundso in diesem Gau durch eine Abtretungsurkunde2 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.


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