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XVIII FÜR EINEN ANTRUSTIO DES KÖNIGS

Es ist recht, dass jene, die uns unverbrüchliche Treue versprechen, durch unseren Beistand geschützt werden.

Und weil mit Gottes Gnade unser Getreuer Soundso daunddahin an unseren Hof kam und uns zusammen mit seinen Waffen in unsere Hand Gefolgschaft und Treue schwor, deshalb bestimmen und befehlen wir mit der vorliegenden Verordnung, dass der erwähnte Soundso künftig unter die Schar der antrustiones gezählt werden soll. Und falls es vielleicht irgendeiner wagen sollte, ihn zu töten, soll er wissen, man wird ihn dazu verurteilen, dass er an Wergeld 600 solidi für ihn schuldig sein wird.