Aufnahme eines
XVIII FÜR EINEN ANTRUSTIO1 Abgeleitet aus dem fränkischen truht „Gefolgschaft“, „militärische Hilfe“, „Eskorte“; latinisiert trustis, vgl.
Es ist recht, dass jene, die uns unverbrüchliche Treue versprechen, durch unseren Beistand geschützt werden2 Alternative Lesart: „dass jene, die uns unverbrüchliche Treue versprechen, uns durch ihren Beistand schützen“. An dieser Stelle führen unterschiedliche Lesarten zu unterschiedlichen Übersetzungen. Versteht man tuentur als Passiv von tueo, schützt der König die antrustiones durch seinen Beistand, was im Zusammenhang mit dem Inhalt der Formel sehr plausibel erscheint, da der antrustio, nach seinem Treueeid unter den Schutz des Königs gestellt wird. Fasst man tuentur hingegen wie pollicentur als Deponens auf, sind es die antrustiones die den König schützen, was ebenfalls nicht unplausibel ist, im Kontext des Nachfolgenden aber merkwürdig bezugslos scheint. In diesem Falle wäre allerdings das nostro als Variante von nostrum aufzufassen und als verstärktes nos zu verstehen. Sowohl
Und weil mit Gottes Gnade unser Getreuer Soundso daunddahin3 Das ibi „dorthin“ dient hier vermutlich als Platzhalter für die Ortsangabe. an unseren Hof kam und uns zusammen mit seinen Waffen in unsere Hand Gefolgschaft4 Aus dem fränkischen truht, siehe oben. und Treue schwor5 Vorstellbar ist, dass es sich bei diesem Eid um einen Handschlag, ähnlich dem Schwur mit der rechten Hand, mit dem seit der Antike Verträge und Vereinbarungen bekräftigt wurden. Nicht zu denken ist hingegen an den späteren Vasalleneid, bei dem der Vasall seine Hände in die seines Herren legte. Vgl. zu diesem Problem