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Appennis-Verfahren: Ausstellung von Appennis-Urkunden

Protokollartiges Dokument über die Ausstellung von zwei, den Besitz eines Mannes bestätigenden und von einer Versammlung unter Bischof und Graf von Angers sowie den Nachbarn des Mannes bezeugten, Appennis-Urkunden, nachdem dieser Mann seine Rechtstitel in Folge eines Einbruchs verloren und die Versammlung den Sachverhalt durch Befragung der Nachbarn und weiterer Zeugen sowie Prüfung eines Bestätigungsschreibens begutachtet hatte.

ES BEGINNT EIN APPENNIS

Jeder, der in einer bestimmten Provinz von Raubgesindel, Verbrechern, Aufrührern oder Mordbrennern Gewalt oder Schaden erdulden musste, soll dies den führenden Bürgern und den Kurialen der Provinz, in der das geschehen sein soll, offen verkünden und durch öffentliche Anzeige kenntlich machen.

Als der vir apostolicus und Herr, der Bischof Soundso und der vir illustris, der Graf Soundso mit den übrigen ehrenwerten und bedeutenden Männern im Staate in der Stadt Angers zum Nutzen der Kirche und wegen einer bedeutenden Rechtsangelegenheit eine Sitzung abhielten, kam ein Mann namens Soundso dorthin. Und sie brachten zusätzlich auch [die Angelegenheit] seines Hauses am Soundso genannten Ort öffentlich zur Sprache. [Und zwar] deshalb, weil Männer in böser Art und Weise in finsterer Nacht zu seinem Haus am Soundso genannten Ort gekommen wären, seine Türen zerschlagen hätten und seinen Besitz nach Diebesart fortgeschafft hätten: das Gold, das Silber, alle anderen Kostbarkeiten, die Kleidung, seine Geschmeide, die ehernen Gefäße und viele weitere Sachen zusammen mit den Urkunden, den Verkaufsschreiben, Schuldscheinen, Abtretungen, Schenkungen, Gaben, Sühneschreiben, Übertragungen, Verträgen, Tauschurkunden, Übereinkünften, Sicherheiten, Ungültigkeitsbescheinigungen, Urteilen und Belegschreiben, den Verbindlichkeiten und viele weitere Unterlagen, die im Einzelnen anzugeben lange dauert. Und daher [brachten sie zur Sprache], dass die vielen Ländereien in seinem Besitz den Kauf durch dieselben Urkunden bezeugen und dass am folgenden Tag die Nachbarn, die ringsum leben, gemeinsam mit rechtschaffenen Außenstehenden zu einer örtlichen Zusammenkunft an denselben Ort gekommen wären, und diese [Ländereien] von ihrer Hand bestätigt hätten. Und wegen der Dinge, die ihnen bekannt waren, legten sie einen Bericht vor, der vor den oben genannten (Stadt-)Ältesten verlesen werden sollte. Anhand desselben erkannten die (Stadt-)Ältesten, dass derselbe Fall sich solcherart ereignet hatte und geschehen war. Dann forschte man mit Umsicht derart nach: Man hörte dieselben rechtschaffenen Außenstehenden [und] die Nachbarn, die ringsum leben, die da anwesend waren und die allerbestens über die Sache informiert waren. Das, was sie darüber wussten, mussten sie auch wahrheitsgemäß berichten. Auf diese Weise aber lieferten sie demselben Mann solcherart ein Zeugnis, dass sie, nachdem sie das Schreiben studiert hatten, das der Soundso ihnen vorlegte, darin übereinstimmten, dass seine Anzeige wahrheitsgemäß sei. Da er unter solchen Umständen die bekannten Dinge zur Gänze verlor, verkündeten der obenerwähnte Bischof und derselbe Graf und alle, die bei ihm waren, infolgedessen demselben Soundso, dass demselben, was auch immer er über Jahresläufe hinweg von jenem Zeitpunkt an bis heute richtig und rechtmäßig besessen hatte, nach Abschluss der bedeutenden Rechtsangelegenheit dem rechten Gang entsprechend, gemäß des unleugbaren Gesetzes, weiterhin als sein Besitz diene und dass sie seinen Erben gewährten, es zu halten und zu besitzen. Und wegen der Gegenwart und der Zukunft ziemte es sich, dass diese Urkunde, die appennis heißt, die von der Hand der vorgenannten (Stadt-)Ältesten und seiner übrigen Nachbarn bestätigten [Ländereien] übernehmen sollte [und] bestätigt werden musste. Dies geschah so auch, auf dass er zwei gleichartige appennes erhalten sollte, die man über diese Angelegenheit bekräftigte, einen, den derselbe bei sich zurückbehalten sollte, und einen, der auf einem öffentlichen Marktplatz ausgehängt wird.

Es wurde ausgehängt.