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Urteil wegen unrechtmäßiger Eigentumsaneignung

Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Abtes auf Klage eines Mannes und der Gattin seines verstorbenen Bruders gegen einen Mann wegen Gütern, die dieser als Dienst für den Verstorbenen aufbewahren sollte. Nach Befragung urteilt die Versammlung, dass die Kläger Zeugen für diesen Vorgang bringen müssen.

ES BEGINNT EIN URTEIL

Ein Mann namens Soundso kam mit einer Frau namens Soundso, welche die Gattin des Soundso, eines verstorbenen Bruders des Soundso, war, vor den vir venerabilis Abt Soundso und sie klagten gegen einen Mann namens Soundso, dass er infolge seines Dienstes Dinge, die dem verstorbenen Soundso gehört hatten, bei sich in Verwahrung hätte. Solcherart verlief diese Sache: Der Soundso war für die vorliegende Angelegenheit anwesend und verneinte dies heftig. Sie befragten denselben Soundso, ob er Männer hätte, die bei der vorliegenden Angelegenheit dabei gewesen seien, so dass sie gesehen hätten, wann derselbe Soundso dem Soundso dieselbe bewegliche Habe übergeben hätte. Daher erschien es demselben Abt und jenen, die bei ihm waren gut, [dass] er in soundsoviel Nächten soundsoviele Männer, die guten Leumund hätten und als Nachbarn ringsum wohnten, herbeibringen sollte, [Männer] die bei der vorliegenden Angelegenheit anwesend gewesen seien und gesehen hätten, [wie] der oben genannte verstorbene Soundso dieselbe bewegliche Habe demselben Soundso übergeben hätte, [und] dass er dies in der Kirche des Herrn Soundso beschwören müsse. [Wenn er das könne,] muss der Soundso sich dem Gesetz entsprechend um Entschädigung für denselben bemühen. Sollte er dies aber nicht können, soll derselbe Soundso für alle Zeit frei, ruhig und sicher leben können.