Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Abtes auf Klage eines Mannes gegen einen anderen Mann wegen eines Weinberges, den dieser aus seinem Eigentum in Teilpacht halte. Nach Befragung urteilt der Abt, dass sich der Beklagte durch gemeinsam mit Eidhelfern erbrachte Eidesleistung von dieser Klage befreien kann.
ES BEGINNT EBENFALLS EIN URTEIL
Ein Mann namens Soundso kam vor den Abt Soundso und die übrigen, die bei ihm waren, und klagte gegen einen Mann namens Soundso, dass er, der Soundso, ihm weiland seine Weinberge, die ihm, dem Soundso gehörten, zur Teilpacht1 Der aus pars „(An-)Teil“ bzw. partiare „teilen“ abgeleitete „Teilpächter“ (colonus) partiarius, der als Pacht für die Bebauung einen Anteil des erwirtschafteten Ertrages abgeben muss, ist als juristischer Fachterminus bereits in Justinians (527-565) (