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Urteil wegen unrechtmäßiger Eigentumsaneignung

Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Abtes auf Klage eines Mannes gegen einen anderen Mann wegen eines Weinberges, den dieser aus seinem Eigentum in Teilpacht halte. Nach Befragung urteilt der Abt, dass sich der Beklagte durch gemeinsam mit Eidhelfern erbrachte Eidesleistung von dieser Klage befreien kann.

ES BEGINNT EBENFALLS EIN URTEIL

Ein Mann namens Soundso kam vor den Abt Soundso und die übrigen, die bei ihm waren, und klagte gegen einen Mann namens Soundso, dass er, der Soundso, ihm weiland seine Weinberge, die ihm, dem Soundso gehörten, zur Teilpacht gegeben hätte, auf dass er, solange derselbe Soundso einverstanden wäre, dieselben Weinberge zur Teilpacht haben solle. Man befragte denselben Soundso, ob dieselben Weinberge unter den seinen wären oder nicht. Der Soundso antwortete solcherart, dass er niemals eine solche Übereinkunft, wie sie derselbe Soundso beschrieben hatte, mit demselben gehabt hätte. [Daher] schien es demselben Abt gut, dass derselbe Soundso, weil er verneinte, dass er jemals eine solche Übereinkunft gehabt hätte, mit soundsoviel Männern in der Kirche des Herrn Soundso für seine Unschuld schwören müsse, dass sie miteinander niemals solch eine Übereinkunft gehabt hätten. Falls er dies leisten könne, muss er Pacht, die er von demselben Soundso genommen haben mag, an ihn zurückgeben. Sollten sie das aber nicht können, muss er sich demselben gegenüber um Wiedergutmachung bemühen.