Logo: Universität Hamburg
Logo: Formulae, Litterae, Chartae
Logo: Akademie der Wissenschaften in Hamburg
Urteil wegen Grenzstreitigkeit

Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Amtsträgers (agens) auf Klage eines Mannes gegen einen anderen Mann wegen des Anlegens eines Grabens auf seinem Grund. Nach Befragung urteilt die Versammlung, dass sich der Beklagte durch gemeinsam mit drei Eidhelfern erbrachte Eidesleistung von dieser Klage befreien kann.

ES BEGINNT EIN URTEIL

Der Soundso kam in die Stadt Angers vor den agens Soundso und ferner den Soundso und die übrigen, die bei ihm waren, und klagte gegen einen Mann namens Soundso, dass der ihm einen Graben auf seinem Land am Soundso genannten Ort, der Landgut Soundso heißt [und] das zu Soundso gehört, gegraben hätte. Und derselbe Mann gab solches zur Antwort: Dass er den Graben auf seinem Land gezogen habe, denn er habe niemals auf dem Land des Mannes Soundso gegraben. Es erschien denselben [viri] magnifici daher gut, dass der Soundso in soundsoviel Nächten mit soundsovielen Männern, die als Nachbarn rings um dieselbe Gemarkung wohnten, mit seiner Hand wären es vier [Hände], in der Kirche des vorzüglichen Herrn Soundso für seine Unschuld beschwören müsse, dass er auf dessen Land niemals in übler Weise gegraben hätte. Wenn er das leisten könne, solle er ruhig und sicher verbleiben, falls er das aber nicht könne, muss er demselben Mann gegenüber Genugtuung leisten.