St.Gallen, StiBi, 550 (Sg2)
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56-60 60-61-
p. 56-60: Marculf II,7
Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein sohnloses Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit dem Nießbrauch für allen Besitz beschenkt und sich das Recht einräumt, Freilassungen und Schenkungen an die Kirche vorzunehmen.
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p. 60-61: Marculf II,8
Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein sohnloses Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit dem Nießbrauch für allen Besitz beschenkt.