Jump to Text:
Capitulatio 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40(a) 40(b) 41 42 43 44 45 Ergänzung 1 Ergänzung 2 Ergänzung 3a Ergänzung 3b-
Capitulatio
-
Schenkung eines Landguts an die Kirche des heiligen Martin mit Rückleihe
Schenkung eines Landguts durch eine Person an die Kirche des heiligen Martin unter der Bedingung der sofortigen Rückleihe desselben als
beneficium bis zum Lebensende des Schenkers, mit verschiedenen Arengen. -
Mandat zur Eintragung einer Schenkung in die
gesta municipalia Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die
gesta municipalia eintragen zu lassen. -
Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die
gesta municipalia Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die
gesta municipalia von Tours durch einen per Mandat beauftragtenvir venerabilis . -
Übertragung eines Landguts
Übertragung eines Landguts durch eine Person an ihren Getreuen, bestätigt durch Männer guten Leumunds (
boni homines ). -
Verkauf von Grundeigentum
Verkauf von Grundeigentum durch einen Mann an einen anderen.
-
Übertragung (
oblegatio ) von Grundeigentum unter sofortiger RückleiheVerpflichtung von Grundeigentum durch einen Mann an einen Herrn unter sofortiger Rückleihe desselben bis an sein Lebensende, nachdem derselbe Mann dem Herrn zuvor Grundeigentum verkauft und umgehend zum Nießbrauch zurückerhalten hat.
-
Prekarie gegen jährliche Abgabe
Prekarie eines Mannes an den Leiter einer Kirche über ein von ihm gegen eine jährliche Abgabe zum jederzeit widerrufbaren Nießbrauch erhaltenes Landgut.
-
Verkauf von Grundeigentum
Verkauf eines Feldes oder Weinberges durch einen Mann an einen Anderen, vorbehaltlich von Rechten der Kirche an diesem Grund.
-
Verkauf eines Sklaven
Verkauf eines Sklaven durch einen Mann an einen anderen.
-
Verkauf seiner selbst
Selbstverkauf einer Person an einen Herrn.
-
Verkauf eines Findelkindes
Verkauf eines neugeborenen Findelkindes durch eine Gruppe von Armen der Kirche des heiligen Martin an einen Mann, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (
boni homines ). -
Freilassung in einer Kirche
Freilassung eines Sklaven durch eine Person in einer Kirche in den Stand der römischen Bürger mit Zusicherung der freien Wahl des Schutzherrn, bekräftigt durch Männer guten Leumunds. (
boni homines ) -
Schuldschein über ein Darlehen gegen Pfand
Schuldschein über ein Darlehen für welches der Schuldner dem Gläubiger bis zur Rückzahlung nach einer bestimmten Zahl von Jahren Grundeigentum mit seinen Erträgen als Pfand überlässt.
-
Hochzeitsgabe verschiedener Güter
Hochzeitsgabe verschiedener Güter durch einen Mann an seine Braut, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (
boni homines ). -
Übertragung (
traditio ) verschiedener Güter zur HochzeitÜbertragung (
traditio ) verschiedener Güter gemäß römischem Gesetz vor dem Hochzeitstag durch einen Mann an einen Boten in Vertretung seiner Braut. -
Sühnegabe
oder Übertragung einer Ortschaft an die Ehefrau nach FrauenraubSühnegabe
oder Übertragung einer Ortschaft durch einen Mann an seine Braut, nachdem er diese entführt und mit ihr ohne Einwilligung der Eltern die Ehe geschlossen hatte, anschließend wegen Frauenraubes belangt worden war, sich jedoch auf Vermittlung von Priestern und Männern guten Leumunds ausgesöhnt hatte. -
Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit drei Vierteln des jeweiligen Eigentums beschenkt, den vierten Teil aber den rechtmäßigen Erben vorbehält, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (
boni homines ). -
Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit Grundeigentum aus dem jeweiligen Eigentum zum Nießbrauch beschenkt, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (
boni homines ). -
Scheidungsdokument
Dokument über die Scheidung eines Ehepaares, mit welchem sich die Parteien gegenseitig die völlige Handlungsfreiheit sowie Freiheit von Forderungen durch den vormaligen Ehepartner zusichern.
-
Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten
Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, und ihn beauftragt, selbiges in die
gesta municipalia eintragen zu lassen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines ). -
Übertragung von Grundeigentum an den Sohn
oder EnkelÜbertragung von Grundeigentum durch einen Mann an seinen Sohn
oder Enkel. -
Verfügung von Todes wegen zugunsten von Enkeln
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher ein Mann den Kindern seiner verstorbenen Tochter den Erbteil dieser Tochter zuspricht, abzüglich der diesen bereits zugefallenen Mitgift ihrer Mutter.
-
Adoption eines Mannes
Adoption eines Mannes unter Ausscheidung aus der
patria potestas seines leiblichen Vaters und Einsetzung desselben Mannes als Erben durch einen Mann, unter der Bedingung der Unterstützung bis ans Lebensende. -
Vormundschaftsurkunde
Unterstellung eines Waisenkinds unter die Vormundschaft seines Onkels auf Weisung eines
iudex provinciae unter Sicherung dessen Erbes, bezeugt durch Männer guten Leumunds (boni homines ). -
Teilung eines Erbes
Teilungsvertrag zwischen zwei Brüdern über ihr elterliches Erbe.
-
Tausch von Grundeigentum
Tausch von Grundeigentum zwischen einem
vir illuster und einemvir venerabilis . -
Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse nach Dokumentverlust
Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse eines Getreuen nach Verlust der Rechtsdokumente durch Brandstiftung auf Vorlage eines Belegschreibens ausgefertigt von Männern guten Leumunds.
-
Appennis-Urkunde
Appennis-Urkunde für einen Mann zur Sicherung seiner Eigentumsverhältnisse nach Verlust der Rechtsdokumente durch Verfaulen in der Erde, doppelt ausgefertigt nach Vorlage eines Belegschreibens der Bewohner des Gaus in der Stadt Tours, zur öffentlichen Aushängung auf dem Marktplatz sowie zur Vorlage vor dem König oder Fürsten.
-
Klageschrift mit Zusicherung der Übernahme der Prozesskosten
Klageschrift eines Mannes an einen anderen für einen Streit um Eigentum (
oder wegen einer Tötung) vor einer Versammlung unter Vorsitz einesvir illuster in der Stadt Tours mit der gesetzeskonformen Zusicherung, im Falle der Niederlage die Prozesskosten des Beklagten zu übernehmen und diesen wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen. -
Belegschreiben über einen Reinigungseid wegen Tötung in Selbstverteidigung mit Urteil zu weiterem Eid
Belegschreiben (1), ausgefertigt von einem Amtsmann (
iudex ) gemeinsam mit Männern guten Leumunds nach Untersuchung des Sachverhaltes, über die Erbringung eines Reinigungseides durch einen Mann mit zwölf Eidhelfern, der einen anderen, der ihn überfallen hatte, in Selbstverteidigung erschlagen hatte; Urteil derselben, (2) dass dieser Mann in 40 Nächten mit 36 Eidhelfern in einer bestimmten Kirche erneut den Sachverhalt beschwören muss, um unbehelligt zu bleiben. -
Verzeichnis von Eiden
Verzeichnis von Eiden, erbracht durch einen Mann und seine Eidhelfer auf das Urteil von Männern guten Leumunds hin, dass dieser einen anderen Mann, der ihn in räuberischer Absicht überfallen hatte, in Selbstverteidigung getötet hatte.
-
Belegschreiben über die Verurteilung eines Paares wegen Brautraub
Belegschreiben über eine auf einen Brautraub hin erfolgte Klage, nach welcher die sich schuldig bekennenden Beklagten gemeinsam mit vermittelnden Männern guten Leumunds dem Kläger Pfänder für eine bestimmte, noch zu erbringende Summe übergaben und nun für fünf Jahre als schuldig und verurteilt gelten.
-
Königliche Anweisung zur Durchsetzung einer Genugtuungsleistung
Königliche Anweisung an einen Grafen, den Beklagten in einem Streit um einen Überfall zu zwingen, dem Kläger nach dem lokalen Gesetz Genugtuung zu leisten, nachdem der Beklagte trotz Stellung von Bürgen nicht zum Gerichtstermin erschienen war.
-
Bestätigung einer Leihe von Grundeigentum
Bestätigungsschreiben eines Abtes an einen Mann über dessen Recht, ein von diesem an die Kirche verkauftes Land gegen eine jährliche Spende für die Beleuchtung bis an sein Lebensende zu halten.
-
Schenkung von Todes wegen
Schenkung eines Landguts an eine Kirche durch einen Mann unter dem Vorbehalt der Weiternutzung desselben bis an sein Lebensende.
-
Übertragung von Grundeigentum an eine Kirche
Übertragung von inventarisiertem Grundeigentum an eine Kirche.
-
Verkauf von Grundeigentum an eine Kirche
Verkauf von inventarisiertem Grundeigentum an eine Kirche.
-
Bestätigung über die Verpflichtung von Grundeigentum
Bestätigung eines Abtes für einen Mann, welcher der Kirche für eine Leihe von Land zum Nießbrauch Grundeigentum verpflichtet hat, welches er bis an sein Lebensende halten darf, worauf es an die Kirche fällt, und dafür der Kirche eine jährliche Spende in bestimmter Höhe für ihre Beleuchtung entrichtet.
-
Sicherheit nach Tötung
Sicherheit eines Mannes für einen anderen, letzteren nicht mehr für die Tötung seines Bruders
oder Verwandten zu belangen, nachdem dieser Andere für diese Tat für schuldig befunden worden war und die fällige Buße (compositio ) entrichtet hatte, bekräftigt von Männern guten Leumunds. -
Urteil wegen unrechtmäßiger Eigentumsaneignung
Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines
vir venerabilis auf Klage eines Mannes gegen einen anderen Mann wegen Gütern, die dieser unrechtmäßig halte. Nach Versicherung des Beklagten, die Güter seien seit 30 Jahren im Eigentum seines Vatersoder eines Verwandten sowie seiner selbst, urteilt die Versammlung, dass der Beklagte durch gemeinsam mit Eidhelfern erbrachte Eidleistung den Eigentumsnachweis erbringen oder den Kläger entschädigen muss. -
Verzeichnis von Eiden
Verzeichnis von Eiden, erbracht durch einen Mann und seine Eidhelfer auf das vorangehende Urteil hin, dass dieser und seine Verwandten die umstrittenen Güter seit 30 Jahren hielten.
-
Belegschreiben über die Anerkennung einer Klage als unrecht
Belegschreiben über die Anerkennung einer Klage in einem Eigentumsstreit als unrechtmäßige Verleumdung durch den Kläger, nachdem der Beklagte die Aufzeichnungen des vorangegangenen bedingten Urteils sowie der von ihm erbrachten Eide vorlegt und der Kläger nichts weiter gegen diesen vorbringen kann.
-
Verkauf eines Hauses in einer Stadt
oder VorstadtVerkauf eines Hauses mit Grundstück innerhalb einer Stadt oder Vorstadt (
burgus ) durch einen Mann an einen anderen. -
Kommendierung eines Freien
Kommendierung eines von Armut bedrohten Freien unter den Schutz eines Herrn unter der Bedingung, diesem in Zukunft nur Dienste und Gehorsam nach Freienart zu schulden.
-
Ungültigerklärung eines Schuldscheins
Ungültigerklärung (
evacuaturia ) eines verlorengegangenen Schuldscheins über ein nun zurückgezahltes Darlehen insolidi , die dem Rückzahler nun an Stelle des Schuldscheins zurückgegeben wird. -
Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten
Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen Mann ermächtigt, seine Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (
boni homines ). -
Ergänzung 1
Schutzformel gegen Gift
Schutzformel gegen Drachen, Vipern, Frösche, Skorpione, Basilisken und andere giftige Schädlinge sowie giftige Wurzeln mit Anleitung zur rituellen Ausführung.
-
Ergänzung 2
Anzeige von Dokumentenverlust
Anzeige des Verlustes der Eigentumsangelegenheiten betreffenden Rechtsdokumente durch Brand mit Bitte an den Bischof der Stadt, die Äbte sowie die öffentlichen Amtsträger um Unterstützung in eventuell aus diesem Verlust entstehenden Rechtsstreitigkeiten.
-
Ergänzung 3a
Anleitung für eine
littera formata Anleitung zur Gewinnung der Prüfziffer einer
littera formata. -
Ergänzung 3b
Littera formata für einen PriesterLittera formata eines Erzbischofs [von Tours] an einen Bischof betreffs eines Priesters, der in die Diözese des Adressaten wechseln möchte.