[Ohne Titel]1 Es handelt sich nach
Im Namen des Π, des Υ und des A2 Lies „Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Es handelt sich hier um die griechischen Anfangsbuchstaben von Vater, Sohn und Heiligen Geist (Πατρὸς, Υἱοῦ und Ἁγίου Πνεύματος), die zugleich die ersten drei Zahlen für die Prüfsumme liefern (80, 400 und 1), die mittels der regula formatarum gewonnen wird.. Dem allerverehrungswürdigsten, heiligen und von Gott geliebten Soundso3 Im Gegensatz zu
Weiterhin wollen wir Eurer Heiligkeit bekannt machen, dass wir diesen hier anwesenden Priester namens Soundso7 Weiter unten wird das Ω d.h. (langes) „o“ als dritter Buchstabe des Namens des fraglichen Priesters genannt., der zu unserem Sprengel gehört [und] der in unserem Bistum geboren und in den heiligen Schriften unterwiesen wurde, in den heiligen Stand befördert haben. Ferner hat er freilich von uns eine Erlaubnis erbeten, da er in Eurem Sprengel bei einem gewissen Mann namens […]ggr[…]8 In der Handschrift wurden hier ungefähr 16-17 Buchstaben radiert; die ersten vier Buchstaben sind verloren, danach ist noch -ggr- zu erkennen, wobei das r expungiert gewesen zu sein scheint. Nach der Dreiergruppe fehlen nochmals 9-10 Buchstaben. Offenbar wurden hier ein Name und vielleicht auch noch eine Ortsangabe aus der Vorlage kopiert und erst in einem zweiten Korrekturschritt getilgt. Das zu erwartenden ille oder illum wurde anschließend jedoch nicht eingetragen. wohnen will. Wir haben diese Bitte von jenem nicht abgelehnt, obgleich wir jenem die Erlaubnis dazu nicht erteilen konnten9 Es handelt sich damit um einen Wechsel des Priesters von einer Diözese in eine andere. Bereits die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts hatten Priester an ihre Dienstorte gebunden. Solche Wechsel bedurften also der Zustimmung des jeweiligen vorgesetzten Bischofs. Die älteren Bestimmungen wurden unter Karl dem Großen wieder bestärkt. Vgl. dazu
Geschehen im 10. Jahr der Kaiserherrschaft unseres Herrn Soundso, des allerdurchlauchtigsten Kaisers, und dem 43. Jahr seiner Königsherrschaft21 Die Angaben der Herrschaftsjahre verweisen auf Karl den Großen (zum König gesalbt am 9. Oktober 768, zum Kaiser gekrönt am 25. Dezember 800). Das Schreiben muss entsprechend zwischen dem 9. Oktober und dem 25. Dezember 810 ausgestellt worden sein. Dies deckt sich mit der oben angegebenen Indiktion von Vier, die nach der verbreiteten „griechischen“ Indiktion zum 1. September wechselt, nach der auf Beda Venerabilis zurückgeführten am 24. September. Vgl. dazu


Transkriptionen