EMPFEHLUNGSSCHREIBEN1 Die Überschrift steht vermutlich pars pro toto für die nachfolgende Gruppe Empfehlungsschreiben, die jeweils keine eigenen Überschriften mehr haben. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um ein Beispiel für eine littera bzw. epistola formata, deren Authentifizierungstechnik in der unmittelbar vorrausgehenden regula (
Dem heiligen und von Gott geliebten Magnus2 Erzbischof Magnus von Sens (belegt von 802-817). Vgl. zu ihm
Weiterhin wollen wir Eurer Heiligkeit bekannt machen, dass wir entschieden haben, diesen hier anwesenden Priester namens Dodobert, der zu unserem Sprengel gehört [und] der in unserem Bistum geboren und in den heiligen Schriften unterwiesen wurde, in den heiligen Stand zu befördern. Ferner hat er freilich von uns eine Erlaubnis erbeten, da er in Eurem Sprengel bei einem gewissen Mann namens Erkenbald wohnen will. Wir haben diese Bitte von jenem nicht abgelehnt, obgleich wir jenem die Erlaubnis dazu nicht erteilen konnten6 Es handelt sich damit um einen Wechsel des Priesters von einer Diözese in eine andere. Bereits die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts hatten Priester an ihre Dienstorte gebunden. Solche Wechsel bedurften also der Zustimmung des jeweiligen vorgesetzten Bischofs. Die älteren Bestimmungen wurden unter Karl dem Großen wieder bestärkt. Vgl. dazu
Geschehen im 10. Jahr der Kaiserherrschaft unseres Herrn Soundso und dem 43. Jahr seiner Königsherrschaft18 Die Angaben der Herrschaftsjahre verweisen auf Karl den Großen (zum König gesalbt am 9. Oktober 768, zum Kaiser gekrönt am 25. Dezember 800). Das Schreiben muss entsprechend zwischen dem 9. Oktober und dem 25. Dezember 810 ausgestellt worden sein. Dies deckt sich mit der oben angegebenen Indiktion von Vier, die nach der verbreiteten „griechischen“ Indiktion zum 1. September wechselt, nach der auf Beda Venerabilis zurückgeführten am 24. September. Vgl. dazu


Transkriptionen