Königliche Zoll- und Abgabenbefreiung, erteilt von Karl dem Großen für einen
KÖNIGLICHES SCHREIBEN1 Zu solchen Exemtionsurkunden vgl.
Karl, von Gottes Gnade König der Franken2 Karl der Große († 814). Zur Einführung der gratia-Dei-Formel 769 in die Intitulatio unter Karlmann und Karl dem Großen vgl.
Eure Hoheit beziehungsweise Hochwürden soll erfahren, was uns unsererseits sicher bekannt ist, [nämlich] dass wir diesem unserem Getreuen Soundso, weil wir uns durch sein Verdienst dazu genötigt sehen, Folgendes gewährt haben: Nirgendwo in dem Reich, das durch Gottes Gnade unser ist, wohin auch immer sich seine Leute begeben mögen, um Geschäfte zu machen, [darf] irgendjemand mit richterlicher Gewalt von Euch und auch kein missus von uns [es wagen], irgendeinen Zoll8 Das teloneum bezeichnete eine Abgabe auf den Transport und möglicherweise auch den Verkauf bestimmter Waren. Die Einkünfte aus demselben fielen an den Fiskus. Erhoben wurde er an festgelegten Zollstationen durch telonarii genannte Zöllner. Vgl. dazu


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