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KÖNIGLICHES SCHREIBEN

Karl, von Gottes Gnade König der Franken, sowohl an die Gegenwärtigen als auch die Zukünftigen, an die heiligen und apostolischen Herren und die ehrwürdigen Väter in Christo, an die Herzöge, Grafen, Gutsverwalter, vicarii, Zentenare sowie an alle agentes und deren Untergebene und Nachfolger und an all unsere Freunde sowie auch all unsere umherreisenden missi.

Eure Hoheit beziehungsweise Hochwürden soll erfahren, was uns unsererseits sicher bekannt ist, [nämlich] dass wir diesem unserem Getreuen Soundso, weil wir uns durch sein Verdienst dazu genötigt sehen, Folgendes gewährt haben: Nirgendwo in dem Reich, das durch Gottes Gnade unser ist, wohin auch immer sich seine Leute begeben mögen, um Geschäfte zu machen, [darf] irgendjemand mit richterlicher Gewalt von Euch und auch kein missus von uns [es wagen], irgendeinen Zoll [zu verlangen], weder irgendwelche Warensteuern, noch Wagenzölle oder Anstichsteuern oder Straßenzölle; wie gesagt, überhaupt niemand; Ihr dürft es nicht wagen, Zoll oder Warensteuern zu verlangen; vielmehr sollen sie, wie gesagt, in allen Häfen, Städten und Märkten, die unwidersprochene Macht haben, seine Weine und seine Waren bei irgendeinem Geschäft ohne jeden Widerspruch zu verkaufen, denn so haben wir es ihm gewährt. Im Übrigen aber haben wir auf unserer wie Eurer Seite aus unserer Güte heraus zugestanden und gewährt sowie auch in jeder Hinsicht bestätigt, [dass] ... Und damit sich diese Verordnung als noch fester erweise und man sie durch alle Zeiten hindurch bewahre, haben wir entschieden, sie unten von unserer eigenen Hand zu bekräftigen.