Protokoll, bekräftigt von einem Grafen und
BELEGSCHREIBEN ÜBER EINEN TOTSCHLAGBAREN1 Beim forbatudus bzw. forbatutus handelte es sich um jemanden, der durch sein (unmittelbar) vorangegangenes Handeln sein Leben verwirkt hatte und damit sanktionslos getötet werden konnte. Der mutmaßliche Germanolatinismus forbatutus wird seit einem Kommentar von Alfred Boretius (
Belegschreiben darüber und in wessen Gegenwart ein gewisser Mann namens Soundso im Gau Soundso, am Ort, den man Soundso nennt, bei der öffentlichen Verhandlung vor denselben Graf Soundso und andere Männer guten Leumunds2 Als boni homines wurden Männer bezeichnet, denen ob ihrer Lebensführung hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit zukam und die zumeist wohl der lokalen Elite angehörten. Sie agierten unter anderem auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler. Vgl. zu ihnen
„Hier schwöre ich bei diesem heiligen Ort und bei Gott, dem Allerhöchsten, und den Reliquien des heiligen Soundso: Ein gewisser Mann namens Soundso wurde von Jähzorn getrieben, mit seinen Waffen kam er über mich und versetzte mir Hiebe; und solcherart bot mir Gott einen Ausweg: Ich schlug denselben mit meinen Waffen [und] ich verpasste ihm solche Hiebe, dass er dadurch starb; und was ich getan habe, das habe ich für mich getan4 Im römischen Recht wurde die Selbstverteidigung als Naturrecht angesehen (vgl. etwa Florentinus,
Sie schworen und sprachen gemäß den Gesetzen in ihren Zungen.


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