Prestarie des Vorstehers einer Kirche, adressiert an einen Mann, über Grundeigentum, welches dieser Mann derselben Kirche für die Beleuchtung
PRESTARIE1 Als prestaria wurde das im Zusammenhang mit einer prekariatischen Landleihe vom Verleiher ausgestellte Dokument bezeichnet. Sie zeichnete den Rechtsvorgang aus Perspektive des Verleihers auf und bildete damit das Gegenstück zur gleichzeitig vom Leihnehmer ausgestellten precaria. Mitte des 9. Jahrhunderts scheint diese Distinktion außer Gebrauch gekommen zu sein. In der Folge konnte prestaria oft synonym zu precaria verwendet werden. Vgl.
An [unseren] Sohn in Christo Soundso, in Gottes Namen der Soundso, durch Gottes Gabe Lenker, das heißt Hüter der Kirche Soundso, die im Gau Soundso an dem Ort erbaut ist, den man Soundso nennt.
Es ist allen allgemein bekannt, dass Du Besitzungen aus Deinem Eigentum, sowohl innerhalb der Stadt als auch außerhalb in demselben Gau, an dem Ort, der die Namen2 Die Form vocabulum ist Singular, hier wurde eine gängige Formulierung (cui vocabulum est) nicht richtig angepasst. Soundso und Soundso trägt, durch eine Abtretung3 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.


Transkriptionen