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Prestarie von einer Kirche

Prestarie des Vorstehers einer Kirche, adressiert an einen Mann, über Grundeigentum, welches dieser Mann derselben Kirche für die Beleuchtung oder das Messopfer übertragen hatte und nun als lebenslanges beneficium gegen eine jährliche Abgabe erhält.

PRESTARIE EINER KIRCHE

An [unseren] Sohn in Christo Soundso, in Gottes Namen der Soundso, durch Gottes Gabe Lenker, das heißt Hüter der Kirche Soundso, die im Gau Soundso an dem Ort erbaut ist, den man Soundso nennt.

Es ist allen allgemein bekannt, dass Du Besitzungen aus Deinem Eigentum, sowohl innerhalb der Stadt als auch außerhalb in demselben Gau, an dem Ort, der die Namen Soundso und Soundso trägt, durch eine Abtretung von Dir zum heutigen Tage an dasselbe Gotteshausoder dasselbe Haus Gottes, übertragen hast; es ist Dein gesamter Besitz an den schon genannten Orten. Danach haben wir es Dir auf deine Bitte hin nicht verweigert, dass wir dieselben Besitzungen als gewährtes beneficium gewähren sollten. Dies taten wir so auch, solcherart nämlich, dass Du dieselben Besitzungen durch unser beneficium zeitlebens haben und bewirtschaften und gebrauchen darfst; und Du sollst jedes Jahr zum Fest des Heiligen Soundso als Abgabe von Dir selbst soundsoviele solidi für die Beleuchtungoder für das Opferbezahlen; und weder wir selbst noch einer unserer Nachfolger oder sonst irgendjemand von unserer Seite darf Dir dieselben Besitzungen zu Deinen Lebzeiten wegnehmen oder sie vermindern. Und damit Du dieses Schreiben künftig mit noch größere Beständigkeit besitzt, haben wir entschieden, es unten von eigener Hand zu bekräftigen.