Prekarie eines Mannes, adressiert an eine Kirche, über Grundeigentum, welches dieser Mann derselben Kirche für die Beleuchtung
PREKARIE1 Das frühmittelalterliche precarium findet sich in stark zunehmendem Maße seit dem ausgehenden 7. Jahrhundert in den Quellen. Mit dem precarium wurde Grundbesitz übertragen, wobei das Eigentum am übertragenen Land beim Geber verblieb, während dem Empfänger das Recht zum Nießbrauch eingeräumt wurde. Verbunden war diese Übertragung in der Regel mit der Verpflichtung zu Abgaben und Diensten, wobei die genauen Bedingungen flexibel ausgehandelt werden konnten. Vgl. dazu
An die heilige und allerverehrungswürdigste Herrin2 Die fragliche Kirche wird hier explizit als Person angesprochen., die Kirche des Gaus – entsprechende Namen –, die im Gau Soundso an dem Ort erbaut wurde, der Soundso heißt, ich, in Gottes Namen der Soundso.
Es ist allen allgemein bekannt, dass ich Besitzungen aus meinem Eigentum im Gau Soundso, an dem Ort, der die Namen3 Die Form vocabulum ist Singular, hier wurde eine gängige Formulierung (cui vocabulum est) nicht richtig angepasst. Soundso und Soundso trägt, an den schon genannten Orten bedeutet das sowohl Gehöfte …4 Wie bereits


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