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ABTRETUNG AN EINE KIRCHE

An die heilige und allerverehrungswürdigste Herrin, die Kirche des heiligen Soundso, die im Gau Soundso an dem Ort der Soundso heißt erbaut wurde, ich, in Gottes Namen der Soundso.

Zur Minderung meiner Sünden, damit dereinst der Herr geruht, mir Vergebung zu gewähren, trete ich etwas für die Beleuchtungoder für das Opferan eben dieses Gotteshaus aboder um eben dieses Haus Gottes zu versorgenund ich möchte, dass die Abtretung von Dauer sei; und aus meinem rechtmäßigen Vermögen überschreibe und übertrage ich es in das rechtmäßige Vermögen und die Herrschaft derselben Kirche; es handelt sich um eine Besitzung aus meinem Eigentum im Gau Soundso, an dem Ort, den man Soundso nennt; an den schon genannten Orten bedeutet das sowohl Gehöfte [als auch] Häuser [und] Gebäude, vollständig und zur Gänze, frei von jeder Forderung, so dass vom heutigen Tage an eben dieses Gotteshaus dieselbe Besitzung haben soll, um am Altar das Opfer darzubringenoder um eben dieses Haus Gottes zu versorgen. Und es gefiel mir solches einzufügen, dass nämlich, falls der Bischof oder sonst irgendein Leiter es wagen sollte, dieselben Besitzungen demselben Gotteshaus von eben der Beleuchtungoder vom Opferwegzunehmen, oder sich erdreisten sollte, sie als beneficium auszugeben, eben diese Besitzungen dann an mich oder an meine Erben zurückgehen sollen. Falls aber irgendjemandich glaube nicht, dass das geschehen wird –, sei es ich selbst oder irgendeiner meiner Erben oder irgendein Gegner, es wagen sollte, gegen diese Abtretung hier vorzugehen, die ich aus vollstem Willen und um der Liebe unseres Herrn Jesus Christus willen auszufertigen und zu bekräftigen befahl, muss er, da man dies hier zur Gänze befolge, Dir und dem beteiligten fiscus zur Strafe soundsoviel Unzen Gold bezahlen und die vorliegende Abtretung soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.