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[I] [IMMUNITÄT]

Soundso, König der Franken, an die viri illustres, die patricii, die Grafen, die Zolleintreiber und alle, die mit der öffentlichen Fürsorge befasst sind.

Wenn wir nicht davon ablassen, angemessene Wohltaten an die Stätten der Heiligen [und] der Kirchen zu geben sowie sie den Priestern zu gewähren, vertrauen wir darauf, dass uns dies ohne Zweifel in ewiger Seligkeit vergolten werden wird.

Daher soll Eure Hoheit und Nützlichkeit erfahren, dass wir auf Bitten hin dem vir apostolicus Soundso, dem Bischof der Stadt Soundso, um des Namens des Herrn willen, weil wir uns durch seine Verdienste dazu genötigt sehen, folgende Wohltat gewährt haben: Wisset, dass seine Boten bei den soundsovielen Fuhren jedes Jahr, die sie zum Erwerb von Lichtern nach Marseille oder zu den übrigen Häfen in unserem Reiche, wo auch immer sie Handel treiben, oder für sonstige Erfordernisse hin und her fahren, diese Dinge nicht verzollen müssen. Deshalb bestimmen wir durch die vorliegende Verordnung, von der wir befehlen, dass sie dauerhaft bestehen bleiben soll, dass es keinerlei Zoll für den Bischof auf dieselben soundsovielen Fuhren desselben geben soll. Weder Ihr noch Eure Untergebenen oder Nachfolger sollt bei eben jenen von denselben soundsovielen Wagen weder in Marseille, Toulon, Fos, Arles, Avignon, Soyons, Valence, Vienne, Lyon, Châlon oder in den übrigen Städten und den Gauen, wo auch immer man in unserem Reiche man Zölle erheben mag; weder auf dem Transport per Schiff noch per Fuhrwerk, irgendeinen Wagenzoll, Brückenzoll, Straßenzoll, Marktzoll, oder Rasenzoll oder sonst irgendeine Abgabe, die sich unsere fiscus davon erhoffen könnte, einziehen oder erheben. Denn insgesamt und in jeder Hinsicht sollen derselbe Bischof und seine Nachfolger und die erwähnte Kirche des Herrn Soundso dies um des Namens des Herrn willen zugestanden bekommen und es soll für die Lichter desselben heiligen Ortes dienlich sein.

Wir haben entschieden, diese Urkunde aber, die für alle Zeiten wirksam sein soll, unten mit eigener Hand zu bekräftigen.