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ABTRETUNG AN EINE KIRCHE VOM HEUTIGEN TAGE AN

Da die Vergänglichkeit des Menschengeschlechts das Ende der Lebenszeit durch den Tod fürchtet, der plötzlich kommen wird, gebührt es sich, dass er niemanden unvorbereitet vorfindet und einer so nicht ohne den Rückhalt eines guten Werkes von dieser Welt scheide, aber, solange es in seinem Recht und seiner Macht steht, mag er sich einen Pfad zum Heil bereiten, über welchen man zur ewigen Seligkeit gelangen kann.

Deswegen treten wir, ich, der Soundso, und meine Ehefrau, die Soundso, für unser Seelenheil und zum Ablass für unsere Sünden, so dass wir es uns verdienen in Zukunft Gnade zu erhalten, zum heutigen Tageund wir wollen, dass die Abtretung von Dauer sei und aus unserem rechtmäßigen Vermögen in das rechtmäßige Vermögen und unter die Herrschaft der heiligen Kirche von Soundso, die zu Ehren von Soundso errichtet wurde, geschehedas Soundso genannte Landgut ab, das im Gau Soundso liegt und das aus dem Eigengut unserer Elternoder von sonst irgendwoherunter unsere Herrschaft gelangte und das wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt besitzen, mit allem Ertrag und innerhalb seiner Grenzen samt Zugehörigem, Verbundenem und Abhängigem, mit Ländereien, Häusern, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien, Weinbergen, Wäldern, Feldern, Wiesen, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern, Mühlen, Hirten für die Herde, Groß- und Kleinvieh beiderlei Geschlechts, beweglicher und unbeweglicher Habe und allem weiteren, was man nennen oder aufzählen kann. Wir wollen, dass dies an die vorgenannte Kirche abgetreten wird, so dass das erwähnte Landgut ein Teil der vorgenannten Kirche sei und der Bischof der Stadt Soundso oder die Vertreter der Kirche sich in allen Belangen der unbeschränkten Verfügungsgewalt erfreuen mögen, um es zu haben, zu halten, zu besitzen und zu tun, was auch immer sie fürderhin zum Nutzen für dasselbe entscheiden mögen, auf dass unsere Namen ins Buch des Lebens eingeschrieben werden und wir uns beide wegen unseres Opfers nach unserem Tod beim gnädigen Herrn einfinden mögen.

Freilich mag es nicht nötig sein, Abtretungen eine Strafandrohung anzufügen, doch es gefiel uns, für eine umfassende Beständigkeit, etwas [entsprechendes] einzufügen. Falls also jemand, – wir glauben nicht, dass das geschehen wirdseien es wir selbstwas fern seioder einer unserer unmittelbaren oder mittelbaren Erben oder sonst irgendjemand, von Verschlagenheit getrieben oder Begierde ergriffen, zu irgendeinem Zeitpunkt gegen das vorliegende Schreiben über unsere Schenkung, die wir um des Namens des Herrn und der Verehrung derselben heiligen Stätte willen freiwillig zu tätigen entschieden, vorgehen oder irgendetwas unternehmen will oder sich als Verweigerer erweist, sei mit dem Anathem belegt, und der, der handelt, sei ebenso mit dem Anathem belegt wie der, der dem Tun zustimmt, und er muss vor dem Richterstuhl Christi dem oben niedergeschriebenen Herrn Soundso gegenüber Rechenschaft ablegen. Obendrein muss er gemäß dem Strafmaß dieser Welt unter Zwang durch den fiscus den Anteilen derselben Kirche entweder soundsoviel Pfund Gold oder soundsoviel Pfund Silber hinzufügen und was er fordert, soll er niemals erreichen, denn die vorliegende Abtretung soll für alle Zeiten unversehrt bestehen bleiben.

[Gegeben] samt einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung.

Geschehen da und da.