Logo: Universität Hamburg
Logo: Formulae, Litterae, Chartae
Logo: Akademie der Wissenschaften in Hamburg

URKUNDE ÜBER DEN SCHUTZ DURCH KÖNIG UND PRINCEPS

Es ist recht, dass die königliche Gewalt jenen Schutz gewährt, deren Bedürftigkeit man bemerkt.

Deshalb soll eure Hoheit und Nützlichkeit erfahren, dass wir den vir apostolicus - oder vir venerabilisSoundso aus dem Kloster Soundso, das zu Ehren des heiligen Soundso errichtet wurde, samt all seiner Habe und seinen Männern oder Dienstleuten und Freunden oder dem, für was er irgendwo sonst durch einen der ihm rechtmäßig Untergebenen Sorge trägt, gemäß seiner Bitte aufgrund der unzulässigen Übergriffe böser Menschen unter den Schirm unseres Schutzes aufgenommen haben, sodass er unter dem Schutz und dem Schild des vir illuster Soundso, unseres Hausmeiers, in Ruhe leben kann samt allem Besitz der vorgenannten Kirche oder des Klosters. Und der vir illuster Soundso soll sowohl im Gau als auch an unserem Hof für denselben vir die Angelegenheiten desselben Bischofsoder Abtesund der Kircheoder des Klosterssowie die Angelegenheiten derjenigen, die etwas durch ihn erwarten dürfen, oder die Angelegenheiten zu denen er irgendwo sonst für einen der ihm rechtmäßig Untergebenen verpflichtet ist, verfolgen.

Deswegen bestimmen und befehlen wir mit der vorliegenden Verordnung, dass besagter Bischofoder Abtin Ruhe leben soll unter unserem Schirm und dem Schutz des zuvor genannten vir. Und weder Ihr, noch eure Untergebenen, noch eure Nachfolger oder sonst irgendwer soll es auch nur irgendwie wagen, ihn wegen ausgesuchten Vorwänden ungerecht zu behandeln oder ihn zu belästigen. Und falls irgendwelche Rechtsangelegenheiten gegen ihn oder einen ihm rechtmäßig Untergebenen vorfallen mögen, die im Gau nicht ohne Schaden für ihn beigelegt werden können, soll man sie bis zu unserer Anwesenheit zurückhalten.

Diese Verordnung haben wir mit eigener Hand unterzeichnet, auf, dass sie noch fester Bestand habe.