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Auvergne 1 (deu)

Appennis-Verfahren: Appennis-Bestätigung durch die curia

Bestätigung (a) eines bezeugten Appennis durch die curia von Clermont, nachdem dieser von einem Ehepaar, das seiner Rechtsdokumente durch Feindwirkung verlustig ging, für drei Tage an der Tür der Kirche von Clermont ausgehängt worden war, sowie Bitte (b) zur Eintragung desselben in die gesta municipalia.Ergänzung auf Vorschlag AJ “Sicherung des Besitzes durch…“

(a) [Titel verloren]

entsteht, soll durch solch einen Anlass nicht verloren gehen. Aus diesem Grund daher ich, der Soundso, und meine Gemahlin, die Soundso, die wir im Arvernerland, im Gau Soundso auf dem Landgut Soundso leben: Freilich ist es allgemein bekannt, dass wir durch die Heimsuchung der Franken auf eben diesem Landgut Soundso, auf unserer Hofstatt, wo wir leben, unsere Urkunden ebenda verloren haben; und wir erheben einen Anspruch und werden bekannt machen, dass wirunser Besitz soll durch solch einen Anlass nämlich nicht aufgebrochen werden! – das, was sie durch eben diese Urkunden zu dieser Zeit bekanntermaßen hatten, einschließlich der Schreiben über die Hofstätten auf demselben Landgut Soundso, wo wir eben diese [Hofstatt] zur Gänze erworben habendieselbe [Hofstatt] hat er nämlich gekauftauf den oben aufgeführten Landgütern und wegen eben jener Umtriebe daselbst verloren haben; alle Dinge, die oben aufgeführt sind und die wir kaum aufzählen können, die Urteile, unsere Verzeichnisse, die Verlobungsgaben, Ansiedlungsdokumente und weitere Urkunden, sowohl unsere als auch solche, die uns anvertraut worden waren. Und wir baten darum, dass wir diese Bezeugung und Klage über diese Urkunden in unserem Namen zusammenstellen und bestätigen durften, was wir so auch taten. Als Voraussetzung habe ich diese hier gemäß Honorius und Theodosius in ihren Beschlüssen an der Tür des heiligen Soundso, in der Burg Clermont, für drei Tage ausgehängt und wir haben sie bewacht, und entweder königliche oder Eure Schreiber oder Leute derselben (Burg) brachten die Urkunde auf den öffentlichen Markt, auf dem die Bänke der curia sind, damit Ihr, wenn diese Bezeugung und Klage gemäß Gesetz und Brauch in Eurer Gegenwart vorgetragen worden sein wird, Eure Unterschriften (und) Zeichen unterfertigen mögt, damit in jeder Hinsicht durch Eure Bestätigung eine rechtmäßige Autorität unsere Verluste am oben aufgeführten mit Gegenmitteln aufwiege, so dass sie den Nachbarn gegenüber unsere Absicherung mit der Autorität der Gesetze erneuern mögen.

(b) GESTA

Daher, oh Du, vir laudabilis, defensor Soundso und Ihr, oh Honoratioren, die Ihr die öffentlichen Obliegenheiten unablässig besorgt, gebührt es sich für die curia, dass Ihr mir in dieser Sache, die Bezeugung und Klage, die für drei Tage draußen auf öffentlichen Plätzen aushing, unten mit Euren Unterschriften und Zeichen bestätigen müsst, damit diese, wie es für mich nötig war, in dieser Rechtsangelegenheit das meinige den Nachbarn gegenüber erneuern mögen, sei es in der Anwesenheit von Herren oder auch gegenüber den Amtsmännern meiner Gegner. Dafür haben wir diese Dinge innerhalb dieser Bezeugung und Klage niederlegen lassen, sodass Ihr jene mit unseren Bitten, da Ihr wolltet und mochtet und es für mich notwendig war, so wie es Brauch ist, den gesta municipalia hinzufügen mögt. Wir möchten Euch dafür außerordentlich danken.