Mandat, mittels welchem eine Person vor Zeugen einen Mann beauftragt und ermächtigt, in einem bestimmten Gau ihre Rechtsangelegenheiten zu führen.
ES BEGINNT EINE WEITERE VOLLMACHT
An den prächtigen Herrn Soundso, ich, der Soundso. Ich frage und flehe eure Barmherzigkeit durch diese Vollmacht an, dass Du alle meine Rechtsangelegenheiten im Gau Soundso verfolgen und vor Gericht bringen sollst, sei es im Gau oder, falls das nötig sein sollte, auch am Hof oder wo sonst es einen geeigneten Ort geben mag1 Regelungen zur Mandatierung finden sich ausschließlich im römischen Recht. Seit der Spätantike waren diesem zu Folge Mandate gerichtlich zu registrieren. Die (zumeist schriftlich erteilten) Mandate konnten dabei sowohl nur äußerst begrenzten als auch sehr umfassenden Inhalts sein. Zugleich flossen auch die bislang getrennten Formen des Auftrages (bei dem der Mandatar zu einer Ausführung verpflichtet war) und der Ermächtigung (bei welcher der Mandatar zu einer Ausführung berechtigt, aber nicht zwingend verpflichtet war) im Mandat zusammen. Vgl. dazu
Beschworen, erteilt, sowie den Gesta (municipalia) beigefügt. Und damit man es noch gewisser glaube, habe ich es unten mit eigener Hand bekräftigt und er hat entschieden, es weiter unten von der Hand dieser Großen zu bestätigen3 Entweder hat der Beauftragte seinerseits um einen Bestätigung der Vollmacht gebeten oder eine Standardformulierung wurde nicht richtig in den geänderten Wortlaut (1. statt 3. Person) eingepasst. In diesem Falle wäre decrevit als decrevi aufzufassen und es ist der Aussteller, der um Bestätigung bat. Das mano (= manu) ist in jedem Fall doppelt zu beziehen..
Gegeben und erteilt in der Stadt Angers4 Angers (Frankreich, département Maine-et-Loire, chef-lieu)..